Schulhof: Nutzung wird etwas erweitert

Hinsichtlich des Schulhofes der IGS und des Gymnasiums Rinteln war vor Ort der Wunsch nach erweiterten Nutzungsmöglichkeiten außerhalb der Schulzeiten geäußert worden, wie der Landkreis in einer Pressemitteilung informiert. Nach näherer Erörterung der konkreten Situation mit der Stadt Rinteln und einer nochmaligen Bewertung der Anwohner-Situation werden nunmehr folgende Regelungen für angemessen und vertretbar gehalten, die sich demnächst auf einem neuen Schild am Schulhof wiederfinden werden: Eine Nutzung des Schulhofes ist außerhalb der Schulzeiten auf eigene Gefahr bis 20.00 Uhr möglich, zum Schutz der Anwohner ist grundsätzlich jedoch jeglicher Lärm zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen ist eine Nutzung des Schulhofes auf eigene Gefahr in den Zeiten von 9.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr gestattet.

Ein Betretungsverbot besteht grundsätzlich in dem Zeitraum zwischen 20.00 und 6.00 Uhr. Ausgenommen hiervon sind kulturelle und Sportveranstaltungen. Das Inkrafttreten der Neuregelung bleibt der Aufstellung des neuen Schildes vorbehalten, das derzeit noch angefertigt wird. Sichergestellt ist mit dem Text dann auch, dass der Zugang zur Skateranlage über den Schulhof erfolgen kann. Damit wird der Wunsch verschiedener Beteiligter aufgegriffen. Der Entwurf des neuen Schildes und die dort im Einzelnen getroffenen Regelungen sind dieser Presseinformation der Vollständigkeit halber beigefügt.


Dirk Sassmann
Dirk Sassmann

DS

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