Am 01. Januar 2025, gegen 01:40 Uhr, wurden Einsatzkräfte der Feuerwehr Bad Nenndorf, die gerade von einem Heckenbrand zurückkehrten, auf eine Jugendgruppe aufmerksam. Diese zündete offensichtlich nicht erlaubtes Feuerwerksmaterial an der Straße „An der Feuerwehr”, in der Nähe des dortigen Kindergartens.
Eine Überprüfung durch Beamte der Polizei Bad Nenndorf ergab, dass ein 16-jähriger Jugendlicher aus Rodenberg Böller der Kategorie F3 und F4 bei sich führte und zuvor auch gezündet hatte. Feuerwerk der Kategorie F3 und F4 darf ausschließlich von Fachpersonal verkauft und gezündet werden. Zudem verfügten die Böller nicht über eine in Deutschland zugelassene Kennzeichnung.
Laut Angaben des Jugendlichen hatte er die Böller zuvor im Internet erworben. Die Polizei stellte die Böller sicher und leitete gegen den Jugendlichen ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.