„Das Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Nummer 36 Am Mühlenwege wurde durch einen Vergleich zwischen den Klägern und der Gemeinde Hagenburg nunmehr einvernehmlich beendet“, sagte Gemeindedirektor Uwe Rintelmann. Ein zentraler Bestandteil der Einigung sei die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesstraße 441 vor dem Plangebiet. Der Landkreis Schaumburg wird dort eine Temporeduzierung auf 30 km/h anordnen, wenn das Baugebiet umgesetzt wird.
Zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelung sollen zunächst zwei Geschwindigkeitsmessdisplays installiert werden. Diese zeigen nicht nur die aktuell gefahrene Geschwindigkeit an, sondern erfassen und dokumentieren auch diese Verkehrsdaten zur Auswertung. Sollte sich ergeben, dass die Tempobegrenzung von den Verkehrsteilnehmern nicht ausreichend akzeptiert wird, wird die Gemeinde Hagenburg beim Landkreis Schaumburg die Einrichtung einer stationären „Blitzeranlage“ beantragen. Mit der nun bestehenden Rechtssicherheit kann die Gemeinde Hagenburg auch mit der Vermarktung der Baugrundstücke beginnen.
„Voraussichtlich im März werden die bislang bekannten Grundstücksinteressenten von der Gemeinde kontaktiert“, so Rintelmann. Die Gemeinde Hagenburg begrüßt die gefundene Lösung, die sowohl den Anliegen der Kläger als auch den verkehrlichen und städtebaulichen Interessen gerecht wird.