Den „Bau-Turbo” mit einer vereinfachten Bauordnung zünden | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Den „Bau-Turbo” mit einer vereinfachten Bauordnung zünden

Tiny-Häuser oder Mobilheime versprechen eine hohe Wohnqualität auf wenig Raum. Ob man damit auskommt, ist eine ganz persönliche Entscheidung. (Foto: ste)
Tiny-Häuser oder Mobilheime versprechen eine hohe Wohnqualität auf wenig Raum. Ob man damit auskommt, ist eine ganz persönliche Entscheidung. (Foto: ste)
Tiny-Häuser oder Mobilheime versprechen eine hohe Wohnqualität auf wenig Raum. Ob man damit auskommt, ist eine ganz persönliche Entscheidung. (Foto: ste)
Tiny-Häuser oder Mobilheime versprechen eine hohe Wohnqualität auf wenig Raum. Ob man damit auskommt, ist eine ganz persönliche Entscheidung. (Foto: ste)
Tiny-Häuser oder Mobilheime versprechen eine hohe Wohnqualität auf wenig Raum. Ob man damit auskommt, ist eine ganz persönliche Entscheidung. (Foto: ste)

Bauen in Niedersachsen soll schneller, einfacher und günstiger werden. Dazu hat der Gesetzgeber die Niedersächsische Bauordnung zum Juni des Jahres angepasst und damit soll der „Bau-Turbo” gezündet werden, den die Bundesregierung angekündigt hatte. Zum 1. Juli gelten die neuen Vorschriften und die regeln unter anderem das „Bauen im Bestand”, oder die sogenannte Umbauordnung. Außerdem wird geregelt, wie „Ortsveränderliche Wohngebäude” rechtlich zu behandeln sind. Das sind sogenannte Mobilheime, die dazu geeignet sind, an verschiedenen Orten aufgestellt und auch wieder abgebaut zu werden. Diese Wohnformen sollen erleichtert werden. Das SW wollte von den Städten im Landkreis wissen, wie die Nachfrage nach Bauplätzen für Mobilheime oder Tiny-Häuser ist und fragte nach in Stadthagen, Bückeburg, Obernkirchen, Bad Nenndorf und Rinteln. Hier die Antworten:

SW: Gibt es in ihren Zuständigkeitsbereichen ausgewiesene Flächen, wo derartige Wohnformen explizit zugelassen sind?

Aus Stadthagen, Bad Nenndorf, Bückeburg und Obernkirchen gibt es fast gleichlautende Aussagen: Nein, solche Flächen sind nicht ausgewiesen. Aus Rinteln heißt es: „Grundsätzlich ist es in allen Bereichen, in denen Wohnen zulässig ist, auch möglich, Tiny Houses oder Mobilheime aufzustellen. Das gilt auch im genannten Neubaugebiet an der Kurt-Schumacher-Straße!“

SW: Gibt es bereits Tiny-Häuser/Mobilheime in ihren Zuständigkeitsbereichen?
Stadthagen: Die „Tiny-Häuser” wurden, da in der NBauO bis 30. Juni 2024 nicht als besondere Wohnform erwähnt, baurechtlich wie „normale” kleine Wohnhäuser behandelt und statistisch nicht gesondert erfasst. Es gibt bisher ein genehmigtes Objekt im Stadthäger Ortsteil Reinsen.
Rinteln: Bekannt ist ein genehmigtes Objekt in Uchtdorf.
Bad Nenndorf, Bückeburg und Obernkirchen melden: „Es gibt noch keine Tinyhäuser bei uns!”

SW: Sind in Neubaugebieten in ihren Zuständigkeitsbereichen Anfragen für derartige Wohnformen?
In Stadthagen läuft derzeit nur eine Anfrage für eine Baulücke im unbeplanten Innenbereich, in Obernkirchen gab es eine telefonische Anfrage, in Bückeburg sind noch keine Anfragen diesbezüglich erfolgt. Aus Rinteln heißt es: „Uns liegen weitere Anträge vor, allerdings nicht in einem Neubaugebiet, sondern eher als Lückenbebauung im Bestand.” Bad Nenndorf meldet: „Grundsätzlich passt das Mobilheim überall dorthin wo auch ein anderes Wohnhaus gebaut werden könnte. Man benötigt auch für ein Tiny-Haus eine bauordnungsrechtliche Grundlage und einmalig eine Genehmigung für das mobile Heim.

SW: Wie ist die grundsätzliche Einstellung ihrer Verwaltung zu dieser Frage? Wird dieses als nachhaltig angepriesene Wohnen gefördert?

Kritisch blickt man in Stadthagen auf Tiny-Houses und bezweifelt die Nachhaltigkeit dieser Bauform. „Problematisch sind insbesondere die dezentrale Wärmeerzeugung (regelmäßig Gas) in Verbindung mit mangelhaften Dämmwerten!”. Überdies sei der Flächen- und Materialbedarf bei „Tiny Houses” pro Quadratmeter und pro Person regelmäßig überdurchschnittlich groß. Eine kommunale Förderung ist derzeit nicht geplant. Auch in Bad Nenndorf gibt es keine Förderrichtlinie und in Bückeburg will man abwarten, wie der Wohnungsmarkt auf die neue Bauvorschrift reagiert. Fördern will auch Obernkirchen aktuell solche Häuser nicht und stellt auch die Nachhaltigkeit in Frage, wobei man sich aufgeschlossen gegenüber Tiny-Houses zeigt. Aus Rinteln heißt es: „Ob es sich um ein Tiny House oder ein konventionelles Gebäude handelt, ist für die Entscheidung über einen eingehenden bauaufsichtlichen Antrag nicht ausschlaggebend!“

Vom Landkreis Schaumburg heißt es: Konkrete Förderungen dieser Wohnformen sind uns aktuell nicht bekannt. Zu finanzieller Förderung wird auf offizielle Förderstellen, wie die KFW-Bank, verwiesen.


Sonja und Stephan Weichert
Sonja und Stephan Weichert

Freie Journalisten

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