Bebauungsplan: Einwände der Anlieger berücksichtigt | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Bebauungsplan: Einwände der Anlieger berücksichtigt

Diese Hügellandschaft prägt seit mehreren Jahren das Ortsbild des Flecken. Damit soll bald Schluss sein und die Bauarbeiten beginnen.  (Foto: gi)
Diese Hügellandschaft prägt seit mehreren Jahren das Ortsbild des Flecken. Damit soll bald Schluss sein und die Bauarbeiten beginnen. (Foto: gi)
Diese Hügellandschaft prägt seit mehreren Jahren das Ortsbild des Flecken. Damit soll bald Schluss sein und die Bauarbeiten beginnen. (Foto: gi)
Diese Hügellandschaft prägt seit mehreren Jahren das Ortsbild des Flecken. Damit soll bald Schluss sein und die Bauarbeiten beginnen. (Foto: gi)
Diese Hügellandschaft prägt seit mehreren Jahren das Ortsbild des Flecken. Damit soll bald Schluss sein und die Bauarbeiten beginnen. (Foto: gi)

Der Rat des Flecken hat gestern einstimmig den Bebauungsplan Nummer 36 „Am Mühlenwege“ beschlossen. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Nutzung als Allgemeines Wohngebiet, auf einer Fläche von 56.000 Quadratmetern sollen für junge Familien 91 Grundstücke entstehen. Es ist der zweite Versuch des Rates, den Bebauungsplan auf den Weg zu bringen. Nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht erneut die Möglichkeit einer Normenkontrolle. „Wir hoffen auf die Aufhebung des Baustopps durch das Oberverwaltungsgericht. Wir haben die beanstandeten Dinge durch ein Planungsbüro und mehrere Gutachter in den Bebauungsplan einarbeiten lassen“, sagte Bürgermeister Dieter Eidtmann.

Baustopp seit 2021

Bereits am 18. Dezember 2017 beschloss der Rat des Flecken Hagenburg den Aufstellungsbeschluss und in seiner Sitzung am 20. Mai 2019 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes. Der Satzungsbeschluss wurde durch den Rat am 4. November 2019 gefasst. Dann wurde der Bebauungsplan am 12. Mai 2021 durch Beschluss des OVG Lüneburg vorläufig bis zur Rechtskraft einer Entscheidung des Senats über den gestellten Normenkontrollantrag außer Vollzug gesetzt. Dies wurde erforderlich, weil von Anliegern im Rahmen des Normenkontrollantrages dargelegt wurde, dass ihre Rechte durch den Bebauungsplan erheblich beeinträchtigt werden könnten.

Die wesentlichen Gründe hierfür waren: Defizite im Verkehrsgutachten, welches eine mit der planfestgestellten Ortsumgehung Wunstorf zu erwartende Verkehrszunahme in der Ortslage nicht berücksichtigt hatte. Der Rat entschied sich daraufhin, ein ergänzendes Verfahren durchzuführen, um erforderliche weitere Ermittlungen nachzuholen und mögliche Fehler des Bebauungsplanes sowie Mängel der Abwägung zu beheben.

Gutachten überarbeitet

Zu diesem Zweck wurden ein Planungsbüro sowie die betroffenen Gutachter mit den erforderlichen Ermittlungen und Untersuchungen zur Behebung von Mängeln beauftragt. Hierfür war es erforderlich, das bisher in die Abwägung und damit in die Planentscheidung einbezogene Verkehrsgutachten und das darauf aufbauende schalltechnische Gutachten zu überarbeiten und zu ergänzen.

In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die Wirkungen der Ortsumgehung Wunstorf sowie die verkehrsplanerische Anbindung des geplanten Baugebietes mit Blick auf die Leistungsfähigkeit der geplanten Anbindung an die B 441 bewertet. Das zugezogene und beauftragte Planungsbüro hatte die ergänzend gewonnenen Ergebnisse in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der Rat hat auf dieser Grundlage in seiner Sitzung am 31. Mai 2023 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst. Der ergänzte Bebauungsplan wurde im Rahmen des ergänzenden Verfahrens in der Zeit vom 11. September bis 11. Oktober neu öffentlich ausgelegt.


Von Giebel, Hans-Heiner
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