Unbefugter Aufenthalt in Gartenlaube führt zu Festnahme und Widerstand in Bad Münder

Blaulicht. (Foto: placeholder)
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Am Dienstag, 04.03.2025 bemerkte der Eigentümer einer Gartenparzelle im Adolf-Schröder-Weg in Bad Münder, dass eine ihm bekannte Person sich unbefugt in seiner Gartenlaube aufhielt. Daraufhin informierte der 42-jährige Kleingartenbesitzer aus Bad Münder die Polizei.

Täter flüchtet

Der Täter flüchtete zunächst vom Tatort, wurde jedoch kurz darauf von den Einsatzkräften der Polizei Bad Münder in der Georgstraße in Bad Münder festgenommen. Der polizeilich bereits bekannte Mann, der sich zur Tatzeit ohne festen Wohnsitz in Bad Münder aufhielt, wurde zur Prüfung weiterer Maßnahmen zur Polizeidienststelle nach Hameln gebracht. Auf der Polizeidienststelle leistete der 30-jährige Täter erheblichen Widerstand, wobei ein Polizeibeamter verletzt wurde.

Nach aktuellen Erkenntnissen hatte sich der Mann bereits am Wochenende Zutritt zur Gartenlaube verschafft und hielt sich seitdem regelmäßig dort auf. Dabei verzehrte er Getränke des Eigentümers, entwendete Geld und verursachte einen Gesamtschaden im dreistelligen Bereich. Die Spurensuche und -sicherung am Tatort erfolgte am Abend durch die zuständige Tatortgruppe der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden.

Tätlicher Angriff

Die Ermittlungen hat mittlerweile der Kriminalermittlungsdienst der Polizei Bad Münder übernommen. Der 30-Jährige muss sich nun wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hannover ordnete in der Nacht die vorläufige Festnahme der Person sowie eine Blutprobenentnahme aufgrund einer möglichen Alkohol- und Drogenbeeinflussung beim Beschuldigten an.

Der Beschuldigte wurde heute auf Anordnung der Staatsanwaltschaft entlassen, da eine Entscheidung über die Beantragung eines Haftbefehls erst nach vollständiger Aktenvorlage geprüft werden kann. Die Polizei wird die Akten nach Abschluss ihrer Ermittlungen daher schnellstmöglich der Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung vorlegen.


Dirk Sassmann
Dirk Sassmann

DS

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