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Über einen halben Kilometer lang - die Arensburger Brücke bei Steinbergen. (Foto: ab)

Straßenbrücken in Schaumburg – wie ist ihr Zustand?

Im vergangenen Jahr wurden zwei große Talbrücken der Autobahn 45 in Nordrhein-Westfalen (NRW) gesprengt. Die Talbrücken Rahmede und Sterbecke im Bereich von Lüdenscheid waren so marode, dass eine Sanierung nicht mehr infrage kam. Das Schaumburger Wochenblatt wollte einmal wissen, wie es um den Zustand der Autobahnbrücken der A2 zwischen Bad Nenndorf im Osten und der Grenze zu NRW im Westen bestellt ist. Zuständig für die Bauwerke ist die Autobahn GmbH des Bundes. Ein großes Kompliment vorab an die Gesellschaft. Auf die Presseanfrage erhielt der Autor sehr schnell und umfassend Antworten auf den Fragenkatalog. Das Bundesdeutsche Autobahnnetz umfasst etwa 18.000 Brückenbauwerke. Etwa 60 davon stehen im Landkreis Schaumburg. Das erste Bauwerk auf Schaumburger Gebiet ist die Überquerung eines Wirtschaftsweges bei Bad Nenndorf (Brückenbauwerk (BW) 672) mit einer Länge von 5,3 Metern. Die letzte Brücke vor der Grenze zu NRW liegt bei Schermbeck, überquert ebenfalls einen Wirtschaftsweg und misst 54 Meter Länge. Mit der längsten Autobahnbrücke überzieht die A7 die Elbmarsch in Hamburg. Sie ist über 4,2 Kilometer lang. Die längste Brücke im Landkreis Schaumburg ist die Talbrücke Arensburg bei Steinbergen. Sie misst je nach Richtung zwischen 562 und 568 Meter. Imposant ist das Bauwerk allein aufgrund seiner Höhe von über 20 Metern und der erstmaligen Teil-Inbetriebnahme im Jahr 1939. Die kürzeste Brücke befindet sich im Bereich Rodenberg/Lauenau, überquert den Schlierbach und misst nicht einmal vier Meter Länge. Nach Angaben der Autobahn Gesellschaft, beträgt die grundsätzliche Lebensdauer eines Brückenbauwerkes 100 Jahre. Die tatsächliche Nutzung nach Inbetriebnahme, die Ausführungsqualität, sowie die veränderten Belastungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensdauer. Unterhaltungskosten können detailliert nicht angegeben werden. Die A2 gehört zu den Autobahnen mit sehr hohen Belastungen. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), wurden an der automatischen Zählstelle bei Lauenau im Jahr 2022 durchschnittlich 78.389 Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen sowie 21.789 Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen pro Tag gemessen. Zum Vergleich: Die bislang Deutschlandweit höchste Verkehrsbelastung ermittelte die BASt im Jahr 2017 auf der A 5 mit 157.472 Fahrzeugen auf acht Fahrspuren. Die BASt veröffentlicht neben den Zähldaten auch detaillierte Daten zu den einzelnen Bauwerken und deren Zustand. Zweimal im Jahr werden diese Daten aktualisiert. Erfreulich – nahezu alle Brücken der A2 haben mit den Noten zwischen 2,0 und 2,4 einen befriedigenden Zustand und liegen damit im gleichen Mittelfeld, wie 48 Prozent aller BAB-Brücken in Deutschland. Wie die Pressestelle der Autobahngesellschaft mitteilte, werden alle Bauwerke regelmäßig überprüft und je nach Erfordernis instandgehalten. Schon jetzt wies die Gesellschaft daraufhin, dass in diesem und im nächsten Jahr die Instandsetzung der Fahrbahnübergänge der großen Talbrücken geplant sei. Insgesamt stehe in den nächsten Jahrzehnten eine Grundinstandsetzung der A2 an. Bis auf wenige Ausnahmen wurden die Brücken vorwiegend Ende der 1990er in Betrieb genommen. Erst vor vier Jahren nahm die Autobahn GmbH die neue Talbrücke Schermbeck in Betrieb. Die drei ältesten Brücken stammen aus dem Jahr 1939. Nutzungseinschränkungen gibt es laut Autobahngesellschaft lediglich an einer Stelle. In den 1990er Jahren hatte der Landkreis Schaumburg für das Bauwerk 651 – Bültebrink – eine sogenannte Lastbeschränkung. Mit der Maßnahme sollte die Lärmbelastung für die Anwohner reduziert werden. Bei zukünftigen Sanierungsarbeiten muss die Autobahngesellschaft beachten, dass einige Bauwerke unter Denkmalschutz stehen. Auf der Karte „Mapbender-Denkmalatlas” des Denkmalschutzes Niedersachsen sind dazu Brücken im Bereich des Gut Ölbergen, die Arensburger Brücke, sowie drei Bauwerke zwischen Luhden und Schermbeck eingezeichnet. Weiterhin sind Brut- und Nistplätze von Fledermäusen zu berücksichtigen.
Solche Banner dürfen auch künftig an den Brücken hängen, Werbung für Veranstaltungen nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht. Auf der Ratssitzung am 23. Mai wird es dazu eine Entscheidung geben.  (Foto: ste)

Causa Werbebanner: Bauausschuss folgt Rechtsauffassung von Prof. Dr. Neuhäuser

Warum dürfen Werbebanner, die seit Urzeiten an den Brücken an der Bünte und am Seetor hängen, künftig nicht mehr dort angebracht werden? Diese Frage stellte die Gruppe von CDU/FDP/FW an die Verwaltung und forderte gleichzeitig dazu auf, Alternativstandorte für die zeitlich befristeten Werbungen für Veranstaltungen zu suchen. Die Verwaltung berief sich in ihrer Sachdarstellung darauf, dass die Niedersächsischen Bauordnung keine Werbung an Brückengeländern zulasse und für eine Suche nach Alternativstandorten habe die Verwaltung schlichtweg keine personellen Kapazitäten. Das wollte Ulli Seidel von der CDU so nicht im Raum stehen lassen und zeigte sich verwundert über den angeführten Personalmangel. Daher hatte er sich selbst auf die Suche nach solchen Standorten gemacht und wurde auch schnell fündig an der Feuerwehr, am Andeplatz und vor dem Biergarten. Dort stünden ohnehin städtische Werbungen und auch Parteien machten vor Wahlen dort Werbung. Wichtig sei ihm: „Man darf es nicht kompliziert machen!“ Kay Steding (CDU) ergänzte: „Es müssen feste Standorte, kostenfrei, niederschwellig und ohne Bauantrag oder mit Vorlage von Katasteramtsplänen sein!“ Radikaler sah es Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser, selbst Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück und daher in Fragen des Verwaltungsrechts ein ausgesprochener Profi. Seine Rechtsauffassung: Der Paragraf 66 (1) NbauO lässt auf Antrag Abweichungen von den Anforderungen des Gesetzes zu, sofern die baulichen Anlagen (hier Werbebanner) nicht die öffentliche Sicherheit gefährden. Neuhäuser dazu: „Ich erkläre mich bereit, den Vereinen entsprechende Vordrucke zu erstellen, in die sie nur die erforderlichen Daten eintragen müssen und sie dann bei der Verwaltung einreichen können!“ Seitdem er Fahrstunden in Rinteln zur Erlangung des Führerscheins gemacht habe, würden die Banner an den Brücken hängen und niemand sei deshalb bislang gefährdet oder geschädigt worden. Der Zweck der Vorschrift, Menschen im Verkehrsraum vor Ablenkungen zu schützen, greife also nicht. Er forderte die Verwaltung daher auf, bis zur Ratssitzung am 23. Mai darzustellen, ob und aus welchen Gründen es nicht möglich sein soll, Werbebanner nach dieser Ausnahmevorschrift zuzulassen. Diesem Antrag Neuhäusers folgte der Bauausschuss und so wird sich der Rat am 23. Mai mit dem Thema befassen.
Ist auch weiter erlaubt: Präventionsbanner der Polizei oder Verkehrswacht zum Schulbeginn oder vor der dunklen Jahreszeit als Einbruchsprävention.  (Foto: ste)

Werbebanner an Brücken sind nicht zulässig

An den Brücken am Fockenkump und an der Bünte war es in den vegangenen Jahren gang und gäbe, dass immer wieder auf Veranstaltungen oder auch auf runde Geburtstage oder andere Termine hingewiesen wurde, zum Beispiel so: „Svenja wird 30 und muss Klinken putzen!” Auch die Polizei hängte in schöner Regelmäßigkeit Banner auf, auf denen der Schulbeginn oder die Aktion „Fenster zu” als Einbruchsprävention angezeigt wurden. Mit Werbebannern ist allerdings jetzt Schluss, wie Bauamtsleiter Marco Samland auf Anfrage mitteilte, denn: „... die Regelung, dass Werbung an Brücken unzulässig ist, besteht schon seit mehreren Jahren, eine aktuelle rechtliche Änderung hierzu gibt es nicht”, so Samland. Somit hätte aus bauordnungsrechtlicher Sicht die Werbung nicht angebracht werden dürfen. Aber auch hier gilt: „Wo kein Kläger, da kein Richter!” Erst nachdem dieses Thema in den Fokus geriet, wurde seitens der Bauordnung über die bestehende Situation informiert und im Hinblick auf die Einhaltung der rechtlichen Lage sensibilisiert. Dabei betrifft das Werbeverbot nicht grundsätzlich alle Banner, sondern nur solche, die der Werbung dienen. Samland teilt deshalb mit: „Nicht hiervon umfasst sind beispielsweise Banner, die zu Beginn eines neuen Schuljahres aufgehängt werden und die lediglich auf den Schulbeginn hinweisen. Werbung stellen diese Banner nicht dar, denn diese dienen ausschließlich der Prävention, hier der Vermeidung von Unfällen im Zusammenhang mit dem Schulanfang. Ebenfalls nicht als Werbung anzusehen sind Banner der Polizei im Hinblick auf die Vermeidung von Einbrüchen!”
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