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Ist auch weiter erlaubt: Präventionsbanner der Polizei oder Verkehrswacht zum Schulbeginn oder vor der dunklen Jahreszeit als Einbruchsprävention.  (Foto: ste)

Werbebanner an Brücken sind nicht zulässig

An den Brücken am Fockenkump und an der Bünte war es in den vegangenen Jahren gang und gäbe, dass immer wieder auf Veranstaltungen oder auch auf runde Geburtstage oder andere Termine hingewiesen wurde, zum Beispiel so: „Svenja wird 30 und muss Klinken putzen!” Auch die Polizei hängte in schöner Regelmäßigkeit Banner auf, auf denen der Schulbeginn oder die Aktion „Fenster zu” als Einbruchsprävention angezeigt wurden. Mit Werbebannern ist allerdings jetzt Schluss, wie Bauamtsleiter Marco Samland auf Anfrage mitteilte, denn: „... die Regelung, dass Werbung an Brücken unzulässig ist, besteht schon seit mehreren Jahren, eine aktuelle rechtliche Änderung hierzu gibt es nicht”, so Samland. Somit hätte aus bauordnungsrechtlicher Sicht die Werbung nicht angebracht werden dürfen. Aber auch hier gilt: „Wo kein Kläger, da kein Richter!” Erst nachdem dieses Thema in den Fokus geriet, wurde seitens der Bauordnung über die bestehende Situation informiert und im Hinblick auf die Einhaltung der rechtlichen Lage sensibilisiert. Dabei betrifft das Werbeverbot nicht grundsätzlich alle Banner, sondern nur solche, die der Werbung dienen. Samland teilt deshalb mit: „Nicht hiervon umfasst sind beispielsweise Banner, die zu Beginn eines neuen Schuljahres aufgehängt werden und die lediglich auf den Schulbeginn hinweisen. Werbung stellen diese Banner nicht dar, denn diese dienen ausschließlich der Prävention, hier der Vermeidung von Unfällen im Zusammenhang mit dem Schulanfang. Ebenfalls nicht als Werbung anzusehen sind Banner der Polizei im Hinblick auf die Vermeidung von Einbrüchen!”
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