Seit 2014 ist sie erste Vorsitzende des Klubs für Terrier e.V. von 1894, Ortsgruppe Celle. Mit ihren insgesamt drei Kerry Blue Terriern ist sie darüber hinaus eine erfolgreiche Züchterin, die sich sehr für den gesunden Erhalt dieser Rasse einsetzt. Mit den Hunden aus ihrer Zucht Kerry Blue Terrier „of Kerry Castle“ hat Antje Jun bereits etliche Preise auf Ausstellungen gewonnen. Als Züchterin im Klub für Terrier e.V. steht sie für die Statuten des Vereins ein, die für eine kontrollierte und gesunde Zucht von Hunden sprechen. 

Im letzten Jahr kam es nun zu einer neuen Situation im Landkreis Schaumburg. Frau Jun zeigt auf dem British Weekend seit zehn Jahren Terrierrassen und wollte auch am 4. Juni letzten Jahres bei der Veranstaltung British Weekend auf Gut Remringhausen ihre Spezial-Terrier-Ausstellung und eine Präsentation aller 29 sehr unterschiedlicher Terrier Rassen von ihrer Ortsgruppe durchführen. Dementsprechend hat die Organisatorin Zuchtrichter mit Rang und Namen aus Irland, England und Deutschland organisiert, Flüge und Hotelzimmer gebucht sowie Auszeichnungen für die Siegerehrung besorgt.  Die Vorbereitungen liefen perfekt und so stand der Veranstaltung, zu der bereits 160 Terrier gemeldet waren, nichts mehr entgegen. Zumindest sollte man das meinen. 

Veterinärsamt schaltet sich ein 
Im Rahmen der finalen Anmeldung beim Landkreis am 3. Mai 2023 erhielt Jun am 23. Mai per E-Mail eine Aufforderung des Kreisveterinäramtes. Leiter des Amtes, Dr. Ulf Güber, informiert in einem Schreiben Jun darüber, dass sie in ihrer Funktion als Ausstellungsleiterin sicherstellen muss, dass bei den auszustellenden Hunden „kein Tatbestandsmerkmal des Paragrafen 10 Tierschutz-Hundeverordnung aufweisen und damit keinem Ausstellungsverbot unterliegen“. Der Nachweis habe durch Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung für jedes auszustellende Einzeltier zu erfolgen. Darüber hinaus muss es sich laut Brief „um eine/n qualifizierten Tierärztin/Tierarzt“ handeln. Hierzu sei eine tierärztliche Untersuchung durchzuführen, andere Personenkreise, zum Beispiel Zuchtwarte seien hierzu nicht befähigt. 

Unangemessener Zeitrahmen 
Mit einer Frist bis zum 23. Mai 2023, also am Tag des Eingangs des Originalschreibens, soll Antje Jun für die Hunde unter Benennung der Rasse, des Alters, Geschlecht , Chip-Nummer sowie „den üblichen Adress- und Kontaktdaten“ der Halter alle zur Schau angemeldeten Tiere übermitteln. 
Als „einen schlechten Scherz“ nimmt Jun diesen aus ihrer Sicht unangemessen gesetzten Zeitrahmen Dr. Gübers auf. Ihr blieben lediglich drei Werktage Zeit, um die vom Landkreis geforderte Liste zu erstellen. Aus dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, geht hervor, dass es zuvor ein Telefonat ( Februar 2023) mit Jun gegeben hat, auf das sich Dr. Güber auch thematisch bezieht. Demnach habe der Kreisveterinär nach der Anmeldung der Hundeausstellung bereits „fernmündlich“ auf die Bedeutung des Paragrafen 10 der Tierschutz-Hundeverordnung hingewiesen. Schriftstücke gab es zu diesem Zeitpunkt jedoch keine. 2022 hat die Ausstellung unter gleicher Gesetzeslage schon einmal ohne Auflagen seitens der Veterinäramtes stattgefunden.

Zusätzliche Kosten
Die vom Kreisveterinärsamt eingeforderten Auflagen sind für die teilnehmenden Halter mit zusätzlichen Kosten verbunden. Nach Recherche des Wochenblatts fallen für ein in dieser Form geforderten Gutachtens rund 60 Euro für den Tierarzt an. Dieser nicht unerhebliche finanzielle Mehraufwand, abgesehen von der notwendigen Zeit, ist laut der Organisatorin Antje Jun ein KO-Kriterium. 

Pauschalverurteilung 
Auch die „pauschale Vorverurteilung aller Rassehunde durch das Verlangen eines Gesundheitszeugnisses“ kann Antje Jun keinesfalls hinnehmen. Aus ihrer Sicht ist Dr. Güber bei der Auslegung des Gesetzes weit übers Ziel hinaus geschossen. Bei weitem seien nicht alle Rassehunde „mit Problemen im Phänotyp und/oder Gesundheitsproblemen behaftet. 

Absage der Schau als Folge
Aufgrund der geschilderten Gründe sagte Jun die geplante Hundeschau und auch die Rassepräsentation ab. Obwohl diese bereits in den Marketingaktionen der Veranstalter des British Weekend Erwähnung fanden, sieht die Organisatorin keine Chance, die Anforderungen in der kurzen Zeit umzusetzen. In einem Brief an Dr. Güber hat sie ihr Unverständnis deutlich geäußert. 

Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht 
Die aus Juns Sicht fehlinterpretierte Auslegung des Paragrafen 10 und der unangemessene Zeitrahmen, in dem die Anforderungen erfüllt werden sollten, gab für Antje Jun den Anlass, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Güber einzureichen. Dies geschah im Juni 2023. Darauf folgten rund acht Monate mit keinerlei Reaktion seitens des Veterinäramtes. Erst am 19. Februar erreichte Antje Jun ein Schreiben vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der übergeordneten Behörde des Kreisveterinäramts. In dem Schreiben wurde Antje Jun mitgeteilt, dass die eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde seitens des Landkreises als Fachaufsichtsbeschwerde an das Ministerium weiterleitet und nun geprüft wurde. Die Prüfung ergab, dass das Veterinäramt zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgabe ein berechtigtes Informationsbedürfnis hat, wenn die verlangte Auskunft Zielen des Tierschutzes diene. Die Auskunft zu den im Rahmen der Ausstellung angemeldeten Hunderassen war dementsprechend „geeignet, erforderlich und Verhältnismäßig“. Allerdings hätte laut Landesministerium geprüft werden müssen, „ob tatsächlich alle zur Ausstellung angemeldeten Hunderassen von Defektzuchtmerkmalen im Sinne des Paragrafen 10 Tierschutz-Hundeverordnung betroffen sein können, bevor für alle Hunde eine Gesundheitsbescheinigung eingefordert wird“. Das Handeln von Dr. Güber war laut des Ministeriums nicht verhältnismäßig.

Hoffnung für die Zukunft 
Gerade der letzte Satz der Prüfung gibt Hoffnung für die Zukunft und zeigt auf, dass das Kreisveterinärsamt Schaumburg den Paragrafen 10 deutlich zu pauschal angewendet hat. Für die kommenden Hundeveranstaltungen muss seitens der Kreisveterinäramtes deutlich angemessener mit der Umsetzung des Tierschutzgesetzes und Tierschutzhundeverordnung umgegangen werden.