Beim Hundesportverein Exten e.V. ist man vertraut mit den Vorschriften des Niedersächsischen Hundegesetzes (NhundG) und bietet Prüfungen für Hundeführerscheine an. Der ist nämlich gemäß Paragraf drei des Gesetzes für alle die Hundehalter Pflicht, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschaft haben. Ausnahmen gelten für anderweitig sachkundige Personen, wie beispielsweise Tierärzte. Ordnungsämter, Polizei oder auch das Veterinäramt können diese Sachkundenachweise (Hundeführerschein) überprüfen. In Theorie und Praxis wird bei der Abnahme des Hundeführerscheins geprüft, ob die Hundehalter mit der Führung des Hundes nicht überfordert sind. Die positive Nachricht: Alle zehn Prüflinge des Hundesportvereins haben die Prüfung zum Niedersächsischen Hundeführerschein bestanden!
Beim Führen eines Hundes dürfen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Hunden ausgehen. „Die Verantwortung für den Hund liegt immer beim Hundehalter, auch wenn dieser seinen Hund einem anderen anvertraut, beispielsweise zum Spazierengehen“, so Claudia Wallenstein-Winter vom Hundesportverein Exten e.V.. In der Theorie müssen die Hundehalter Kenntnisse nachweisen über die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts, das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden, über das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden, über Erziehung und Ausbildung von Hunden und Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden. In der praktischen Sachkundeprüfung ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund angewendet werden können. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Karin Heinrich und Claudia Wallenstein-Winter nahmen die Prüfungen ab und auch im praktischen Teil wurde mit den Zwei- und Vierbeinern geübt. Prüfer Harald Geber war zufrieden mit den Leistungen der Prüflinge. Interessierte können sich gerne bei Claudia Wallenstein-Winter (info@hsv-exten.de) melden. Ganz wichtig: Für eine Teilnahme ist keine Mitgliedschaft im Hundesportverein Exten e.V. erforderlich! Übrigens: Hat man keinen Hundeführerschein und wird erwischt, dann kann es nach Paragraf 18 des NhundG ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geben, bei dem Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden können.