Die BI positioniert sich im Schreiben „entschieden gegen die Umwandlung von fünf Hektar Ackerfläche in ein neues Industriegebiet für die Firma Matthäi“. Das Areal, auf das die Initiative Bezug nimmt, befindet sich von der Straße am Georgschacht aus gesehen auf der Rückseite des derzeitigen Betriebsgeländes der Asphaltmischanlage von Matthäi. Mit der Umwandlung würde sich die Fläche des Betriebsgeländes etwa verdreifachen. Die Pressemitteilung nimmt Bezug auf eine Beschlussempfehlung des Ratsausschusses für Klima- und Umweltschutz, der eigentlich die Zielsetzung verfolgt, den geplanten großen Photovoltaik-Parks auf der Halde und in deren Umfeld zu verwirklichen (wie berichtet). Grundlage dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes. Die Kritik der BI richte sich in keiner Weise gegen das Projekt der Photovoltaikanlage, wie Jürgen Burdorf, Vorsitzender der BI unterstrich. Die BI sei jedoch „entschieden gegen die Ausweisung eines neuen Industriegebietes für die Firma Matthäi am Georgschacht“, wie es in der Pressemitteilung heißt. Dabei hebt das Vorstandsteam der BI hervor, dass Matthäi, damals noch als Firma Ahrens, an seinem Standort in Petershagen angestrebt habe, gefährliche Abfälle zu behandeln und zu lagern. Dieses Projekt sei in Petershagen durch den Widerstand von Rat und Einwohnerschaft verhindert worden. „Unsere Befürchtung ist, dass man versuchen könnte, das Vorhaben in Stadthagen umzusetzen, mit dem man in Petershagen gescheitert ist“, so der stellvertretende Vorsitzende Werner Schoch. Die Behandlung von belastetem Gleisschotter könne von Unternehmen in Stadthagen ins Auge gefasst werden, wie Jürgen Burdorf festhielt. Das Problem einer Ausweisung als „Industriegebiet für die Verlagerung des Arbeits- und Lagerplatzes der Fa. Matthäi“ (so in der Verwaltungsvorlage) sei, dass damit eine Lagerung und Behandlung solcher gefährlichen Abfälle möglich werde, de facto eine entsprechende Nutzung durch das Unternehmen nicht mehr verwehrt werden könnte. Quasi „durch die Hintertür“ würde im Verfahren zur Verwirklichung der Photovoltaikanlage die Möglichkeit einer „erhebliche Erweiterung“ des Betriebsgeländes des Unternehmens eröffnet. Einen solchen „Freifahrtschein“ für eine Unternehmensentwicklung, die die Stadt dann nicht mehr im Griff habe, dürfe es nicht geben. Stattdessen seien solche Planungsinstrumente zu verwenden, welche eine derartige Entwicklung ausschlössen, so Burdorf. Viele Bürger aus Stadthagen, Meinefeld und Nienstädt seien bereit, sich gegen solche Erweiterungspläne zur Wehr zu setzen. Hier sei festgehalten, dass die angesprochene Nutzungsform auf einer Vermutung der BI beruht, wie diese in dem Schreiben auch selbst formuliert. Das Unternehmen selbst hat zum Zweck einer Erweiterung bisher keine Angaben gemacht. Foto: bb