Seit Gründung der Stiftung im Jahre 1993 wurden mittlerweile mehr als 16,5 Millionen Euro zur Unterstützung und Hilfe von Menschen mit geistiger Behinderung ausgeschüttet. „In diesem Jahr haben wir 170 Familien mit Zuwendungen in Höhe von 780.121,92 Euro unterstützt“, berichtet Hermann Gärtner, der gemeinsam mit seiner Tochter Birgit den Stiftungsvorstand bildet. Birgit Gärtner ergänzt, dass die Stiftung darüber hinaus 178.000 Euro an 15 Institutionen und gemeinnützige Einrichtungen ausgeschüttet hat. „Das Ziel der Andreas Gärtner-Stiftung ist es, möglichst vielen Menschen mit geistiger Behinderung schnell und unbürokratisch zu helfen. Für uns ist es also sehr wichtig, dass unsere Hilfe zu 100 Prozent dort ankommt, wo sie notwendig ist“, sagt Hermann Gärtner. So entstehen der Stiftung keine Kosten durch Verwaltungsaufgaben. 1993 hat Hermann Gärtner die Andreas Gärtner-Stiftung für seinen schwerstbehinderten Sohn Andreas gegründet.
In diesem Jahr hat die Andreas Gärtner-Stiftung u. a. die folgenden Privatfamilien im Zuge der Spendenausschüttung bedacht: 56 Privatfamilien mit geistig behinderten Kindern erhalten je 7.000 Euro Zuschuss für den Kauf eines behindertengerechten Autos. Zehn Privatfamilien werden unterstützt, um Kindern mit einer geistigen Behinderung diverse Therapien zu ermöglichen. 54 Kinder mit geistiger Behinderung erhalten einen Zuschuss von je 4.000 Euro um eine Delfintherapie zu ermöglichen. 16 Privatfamilien mit geistig behinderten Kindern werden für therapeutisches Reiten unterstützt. Zwölf Privatfamilien mit geistig behinderten Kindern werden mit einem Zuschuss für den Kauf eines behindertengerechten Fahrrades/Therapietandems bedacht (je 4.000 Euro). Vier Privatfamilien mit geistig behinderten Kindern erhalten einen Zuschuss in Höhe von je 6.000 Euro um das Badezimmer behindertengerecht einrichten zu können. Eine Privatfamilie mit geistig behindertem Kind erhält einen Zuschuss für den Kauf eines Senkrechtlifts in Höhe von 7.500 Euro. Fünf Kinder mit geistiger Behinderung erhalten eine Spende für den Kauf von Hilfs- und Therapiegeräten. Ein Kind mit geistiger Behinderung erhält einen Zuschuss in Höhe von 8.500 Euro für den Kauf und die Ausbildung eines Assistenzhundes. Darüber hinaus wurden zahlreiche Einrichtungen im Raum NRW finanziell unterstützt.