Im Landkreis leben gegenwärtig 1.700 Menschen in Pflegeheimen und viele Menschen besuchen eine Tagespflegeeinrichtung. Mit dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) werden ihre Interessen und die Wahrung ihrer Bedürfnisse unter einen besonderen Schutz gestellt. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch die Heimaufsicht sichergestellt. „Sie ist damit direkter Ansprechpartner sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Heimbetreiber in allen Fragen und Belangen, die in Zusammenhang mit Heimen oder einem Einzug und dem Leben im Heim entstehen können”, erläutert Andrea Braunack, Fachdienstleiterin Altenhilfe beim Landkreis. Die Heimaufsicht ist Überwachungs- und Kontrollbehörde und als Ratgeber und Partner besonders engagiert, wenn es um Selbstbestimmung, Selbständigkeit und Selbstverantwortung sowie Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben innerhalb und außerhalb des Heimes geht. Grundsätzlich stellt die Heimaufsicht eine allgemein anerkannte Qualität des Wohnens und der Betreuung sicher. Überwacht und sichergestellt wird dies durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen, die überwiegend unangemeldet erfolgen. „Werden Mängel festgestellt, wird der Betreiber zunächst über deren Abstellen beraten. Haben Beratungen keinen Erfolg, können Anordnungen erlassen werden. Die letzte Möglichkeit ist schließlich die Untersagung des Heimbetriebs”, beschreibt Nazli Bayrak das Verfahren. Seit einiger Zeit nimmt die Heimaufsicht verstärkt Aufgaben im präventiven Bereich wahr mit dem Ziel, das Entstehen von Mängeln, die ihr Eingreifen erforderlich machen, zu verhindern. Das fängt bereits bei der Wahl eines geeigneten Heimes an. Hier raten die Fachleute, sich Pflegeheime im Vorfeld nicht nur anzusehen, sondern auch gezielt Fragen zu stellen, ob individuelle Wünsche und Bedürfnisse in dem jeweiligen Heim auch erfüllt werden können. Nazli Bayrak ist zu erreichen unter der Nummer (0 50 21) 967-859 sowie per E-Mail unter altenhilfe@kreis-ni.de. Foto: privat