Aufgrund von Baustellen und Brückensperrungen auf der Autobahn 2 wird der gesamte Lkw-Verkehr derzeit durch den Landkreis Schaumburg umgeleitet. Eine Hauptverkehrsroute in Richtung Westen ist dabei die B 65. Beamte der Verfügungseinheit in Stadthagen nutzten diese Situation, um gezielte Kontrollen durchzuführen. Fast jede Kontrolle führte zu einem Verstoß.
Besonders auffällig waren drei Lkw, die auf der Kraftfahrstraße (Umgehung Stadthagen) in Höhe der Brücke über die Vornhäger Straße parkten. Die Fahrer dieser Lkw hatten dort unerlaubterweise ihre Lenkzeitunterbrechung von 30 Minuten eingelegt. Jeder Fahrer musste ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro zahlen und setzte danach seine Fahrt fort. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der Tragfähigkeit der Brücke, da jedes der Lkw-Gespanne ein Gewicht von etwa 40 Tonnen auf die Brücke bringt, zusätzlich zum fließenden Verkehr auf den Fahrspuren.
Weitere Kontrollen von Güter-, Personen-, Abfall-, Gefahrgut- und Personentransporten ergaben zahlreiche Verstöße. Von Gurt-, Handy-, Ladungssicherungs- und Geschwindigkeitsverstößen bis hin zu Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht und die Sozialvorschriften (Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten etc.), arbeitsschutzrechtliche Vorschriften (Fahren ohne festes Schuhwerk) und Personentransport ohne jegliche Legitimation (Ukraine-Deutschland) wurde eine Vielzahl von Verstößen festgestellt.
Ein deutscher Kleintransporter, der mit Motorteilen beladen war, wurde ebenfalls kontrolliert. Er war um 65 Prozent überladen (erlaubt 2.800 kg, gewogen 4.620 kg). Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Da dieser in Deutschland keinen Wohnsitz hatte, wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 262,50 Euro einbehalten. Ein Fahrer eines Kfz-Transportgespanns musste 127,50 Euro für einen Handyverstoß zahlen.
Bei den Kontrollen wurden insgesamt neun Verwarngelder von 30 bis 55 Euro erhoben. Viermal wurde die Weiterfahrt untersagt (bis zur Behebung des Mangels). Zudem wurden Berichte an Fachbehörden erstellt.