Die Hebesätze für die Berechnung der Grundsteuer sind fertig. Am Freitag wird der Satzungsentwurf mit der b-Vorlage zur Haushaltssatzung erscheinen. Demnach wird der Hebesatz für die Grundsteuer A und B um 16 Punkte von derzeit 595 Prozent auf 579 Prozent gesenkt. Für einige wird die Abgabenlast im kommenden Jahr damit sinken, vor allem für die Kernstadt und Luthe dürfte das gelten, andere hingegen könnten mehr zahlen als bisher.
Eine Anpassung des Hebesatzes wurde mit der Reform der Grundsteuer nötig. In diesem Zuge sind sämtliche Grundstücke neu bewertet worden. Die bisherigen Daten stammten noch aus dem Jahr 1964. Von diesem Umstand profitierten vor allem Grundstückseigentümer in Steinhude und Großenheidorn. Denn auch nach der Gemeinde- und Gebietsreform 1974 änderte sich an den sogenannten Grundsteuermessbeträgen nichts. Mit diesen wird der jeweilige Hebesatz, den die Stadt jedes Jahr festlegt, multipliziert, um auf den zu entrichtenden Grundsteuerbetrag zu kommen.
Mit der Neubewertung der Grundstücke haben sich die Messbeträge nun verändert. Ein Beispiel: Ein Grundstück in der Kernstadt (120 Quadratmeter Wohnfläche, Grund und Boden insgesamt 235 Quadratmeter) wies bisher einen Messbetrag in Höhe von 71,52 Euro auf. Das machte bei einem Hebesatz von 595 Prozent 425,54 Euro Grundsteuer im Jahr. Dasselbe Grundstück hat nach der Neubewertung einen Messbetrag in Höhe von 57,05 Euro durch das Finanzamt zugewiesen bekommen. Bei einem Hebesatz von 579 Prozent läge die Grundsteuer im kommenden Jahr damit bei 330,32 Euro.
Ein 598 Quadratmeter großes Grundstück in Steinhude mit 275 Quadratmeter Wohnfläche hatte bisher einen Messbetrag von 48,32 Euro und damit eine jährliche Grundsteuerbelastung von 287,50 Euro. Der neue Messbetrag liegt bei 146,93 Euro, was beim jetzigen Hebesatz von 595 Prozent einer jährlichen Grundsteuer von 874,23 Euro entspricht und beim geplanten Hebesatz von 579 Prozent 850,72 Euro. Das sind Beispielfälle. Jeder Eigentümer kann anhand des neuen Messbetrages, den er vom Finanzamt erhalten hat, seine künftige Grundsteuerabgaben selbst ausrechnen.
Ziel der Grundsteuerreform war es, realistischere Grundstückswerte zu ermitteln und damit für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Politisch wurde das mit der Ankündigung verknüpft, die Änderung aufkommensneutral zu gestalten. Das heißt, die Kommunen sollen die Gelegenheit nicht dazu nutzen, ihre Einnahmen zu erhöhen. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Absichtserklärung aber nicht. Wunstorf will die Vorgabe mit dem neuen Hebesatz dennoch einhalten, wie Stadtsprecher Alexander Stockum sagt. Der sinkende Hebesatz werde aber wie dargestellt nicht in allen Ortsteilen für Entlastung sorgen. Dafür werde das bisher bestehende innerstädtische Gefälle bei den Messbeträgen korrigiert. Die offiziellen und aktualisierten Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich im Januar 2025 an die Eigentümer versandt, da der Stadtrat die Haushaltsvorlage mit der Hebesatzsatzungsänderung erst noch beschließen muss. Das wird voraussichtlich am 18. Dezember der Fall sein.