Der Finanzausschuss hat dem Stadthäger Rat eine Veränderung der Hebesätze für die Grundsteuer empfohlen. Dabei geht es nicht um eine Erhöhung der Einnahmen, Ziel ist es vielmehr, das Gesamtaufkommen dieser Steuer auf der bisherigen Höhe zu halten. Hintergrund ist die nun greifende Grundsteuerreform.
Der Ausschuss beschloss einstimmig die Grundsteuer A (einst landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) auf einen Hebesatz von 506 von Hundert zu erhöhen (bisher 460) und die Grundsteuer B auf 363 von Hundert (bisher 480) zu senken. Hintergrund ist das Ziel, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer für die Stadt auf demselben Niveau zu halten, wie vor der Grundsteuerreform. Im Rahmen der Reform werden die Messbeträge, aus denen sich in Kombination mit den Hebesätzen die Grundsteuerabgaben für das jeweilige Grundstück berechnen, neu festgesetzt.
Den Kommunen wird vom Land empfohlen, ihre Hebesätze so anzupassen, dass die Gesamtsumme ihr Grundsteuereinnahmen in der gleichen Höhe bleiben, wie sie vor der Reform waren. Dies ist nicht verpflichtend, der Stadthäger Rat beschloss jedoch so zu verfahren. Das Team um Kämmerer Jörg Schädel schlug nun eine Veränderung der Hebesätze wie oben genannt vor, um diese Aufkommensneutralität zu erreichen. Hätte man jede der beiden Grundsteuerarten für sich betrachtet, hätte der Hebesatz für die Grundsteuer A weit deutlicher erhöht werden müssen, die Grundsteuer B weiter sinken müssen. So wäre jedoch ein Unwucht entstanden, die manche Besitzer von landwirtschaftlichen Grundstücken durch einen sehr deutlichen Anstieg der Steuerbelastung in finanzielle Probleme gebracht hätte, so Schädel. Grundsätzlich ist die Grundsteuer B für die Stadtsäckel der Gemeinden weit bedeutender. In Stadthagen bringt sie rund 3,5 Millionen an Steuereinnahmen pro Jahr, die Grundsteuer A „nur“ rund 100.000 Euro.
Schädel berichtete, dass zwar ein Großteil der Messbeträge der Stadt vom Finanzamt mitgeteilt seien, aber noch nicht alle. So behelfe sich das Team bei der Kalkulation für den Haushalt mit Hochrechnungen. „Es kann also sein, dass wir dann 2026 bei den Hebesätzen nachsteuern müssen“, erklärte er. Zudem führte Schädel aus, dass eine Anpassung nötig wäre, falls man deutlich unter dem Durchschnitt der Hebesätze in Niedersachsen liege. Ansonsten hätte die Stadt beim Finanzausgleich Nachteile hinzunehmen. Dass die Gesamteinnahmen der Stadt aus der Grundsteuer gleich bleiben, bedeutet nicht, dass die Belastung für den einzelnen Grundstücksbesitzer gleich bleibt.
Schädel hatte zu Beginn der Diskussion etwas scherzhaft erklärt, dass ihm als Kämmerer eine Erhöhung der Gesamteinnahmen lieber gewesen wer. Die Bemerkung hat einen ernsten Hintergrund. Alles deute laut Ausführungen des Kämmereiteams darauf hin, dass sich die schwierige Finanzlage der Stadt noch einmal deutlich verschärft (wie berichtet). Jasmina Neser vom Kämmereiteam hatte ausgeführt, dass bis 2027 ein steiler Anstieg der Verschuldung der Stadt zu befürchten sei. Der Ausschuss beschloss den Haushaltsplan sowie die Festlegung der Grundsteuersätze einstimmig. Endgültig entscheidet hierzu der Rat auf seiner Sitzung am 16. Dezember (ab 18 Uhr).