Viele Bürger hätten nach Abgabe ihrer Grundsteuererklärung bereits Feststellungsbescheide ihrer Finanzämter erhalten. Sie seien nun in Sorge, künftig höhere Abgabe leisten zu müssen, wie Svenja Edler, Geschäftsführerin des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Kreisverband Schaumburg, in einer Pressemitteilung festhält. Deshalb versuche sie in enger Abstimmung mit den Bürgermeistern der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis für Aufklärung in der Sache zu sorgen: „In der öffentlichen Debatte wird derzeit viel durcheinandergebracht. Die Grundsteuerreform ist keine versteckte Steuererhöhung. Einzelne Steuerzahlerinnen und Steuerzahler könnten aber mehr als bisher bezahlen, andere weniger. Zudem kann es auch zu Erhöhungen kommen, die für eine Stadt oder Gemeinde unabhängig von der Reform immer wieder notwendig sind, um die eigenen Aufgaben erfüllen zu können. Die Reform darf aber nicht dazu führen, dass die Grundsteuer als solche infrage gestellt wird. Mit ihr werden bedeutsame Aufgaben und Einrichtungen vor Ort erst möglich.“
„Finanzierung wichtiger Aufgaben vor Ort“:
Die Grundsteuer ist eine der wenigen direkten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Grundstücks- und Hauseigentümer würden damit zur Finanzierung wichtiger Aufgaben und Einrichtungen vor Ort beitragen, so Svenja Edler. „Hierzu zählen die Straßen, die Schulen, die freiwillige Feuerwehr, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen. Mit etwa 1,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen zählt die Grundsteuer B zu einer der bedeutendsten Einnahmepositionen der niedersächsischen Kommunen. Ohne sie geht es nicht.“
Eigentliche Steuerlast wird mit Grundsteuerbescheid mitgeteilt:
Die neuen Messbeträge werden erstmals 2025 für die Berechnung der Grundsteuer Anwendung finden. Bis dahin müssen die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze vor Ort (neu) festlegen. Erst aus der Kombination aus Grundsteuermessbetrag und neuem Hebesatz ist die eigentliche Steuerlast zu berechnen. Eine (Neu) Festlegung des Hebesatzes kann erst stattfinden, wenn die Feststellungsbescheide aller zu berücksichtigenden Grundstücke für das zugrundeliegende Gemeinde- oder Stadtgebiet vorliegen. Wieviel Euro ein Eigentümer tatsächlich zahlen muss, kann er erst wissen, wenn er seinen Grundsteuerbescheid erhält. Dies wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2025 geschehen, so die Pressemitteilung. „Allein der Grundsteuermessbetrag sagt also noch nichts über die endgültige Höhe der Grundsteuer aus; er kann nicht auf die derzeitigen Hebesätze angewendet werden“, so Svenja Edler. Sie betont im Namen der Bürgermeister der kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden abschließend: „Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst, was die Grundsteuerreform betrifft. Niemand auf kommunaler Ebene erhebt leichtfertig Steuern, sondern will ausschließlich Gutes vor Ort bewirken.“
(Zur neuen Bewertung der Grundstücke und Häuser sollte bis Ende Januar 2023 eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Nach Informationen des NDR, Stand 1. März 2023, haben bisher 587.000 Niedersachen die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Es wurden demnach 3 Millionen Erklärungen abgegeben, das entspricht einer Abgabequote von 84 Prozent.) Foto: privat