Der Rat der Gemeinde Bad Eilsen wird auf seiner kommenden Sitzung (6. November, 19 Uhr) über die Festsetzung der Steuerhebesätze beraten. Für viele Bürger dürften sich 2025 die Beträge verändern, die sie als Grundsteuer abzuführen haben, zudem fasst die Verwaltung eine Erhöhung der Gewerbesteuer ins Auge.
Hintergrund ist hier einerseits die Grundsteuerreform, die Gemeinde Bad Eilsen will in diesem Zuge die Satzung, für die von ihr zu bestimmenden Steuerhebesätze neu fassen.
Die Neu-Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuerreform beschäftigt oder wird in Kürze auch die anderen Schaumburger Gemeinden beschäftigen. Das Verwaltungs-Team Bad Eilsens betont in seiner Vorlage für die Sitzung, dass die Neufassung der Sätze ohnehin verpflichtend sei, weil die alten Werte im Zuge der Grundsteuer-Reform ihre Gültigkeit verlieren. So soll die Satzung für die Steuersätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie auch die Gewerbesteuer für 2025 neu gefasst werden.
Die niedersächsische Finanzverwaltung hat im Rahmen der Grundsteuerreform eine Neueinordung der Grundstücke vorgenommen. Damit hat sich also die Berechnungsbasis für die Grundsteuer verändert. Die Gemeinden sind nun nicht verpflichtet, nach der Reform eine Aufkommensneutralität zu erreichen. Allerdings wird zum Beispiel vom Städte- und Gemeindebund empfohlen, eine solche anzustreben.
Die Verwaltung geht laut der Vorlage mit dem Vorschlag in die Sitzung die Grundsteuer A (unbebaute Grundstücke) von einem bisherigen Hebesatz von 340 auf 420 anzuheben, bei einem Aufkommen von 700 Euro ist diese kaum bedeutend. Anders sieht es mit der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke aus (Aufkommen rund 289.000 Euro für den Gemeindehaushalt). Sie soll auf dem bisherigen Stand von 270 belassen werden, so der Vorschlag der Verwaltung. Diese Sätze sind an der Aufkommensneutralität orientiert.
Gemeindedirektor Hartmut Krause erklärte, dass sich im Zuge der Grundsteuerreform für den einzelnen Bürger voraussichtlich einiges ändern werden. Dies trotz des Bemühens um eine Aufkommensneutralität. Die Neubewertung der Grundstücke bringe es nämlich voraussichtlich mit sich, dass mancher Grundstücksbesitzer in Zukunft mehr bezahlen werden als bisher, andere weniger. Der Ansatz der Hebesätze beruhe auf den vom Land vermeldeten Grundlagen, so Krause. Möglicherweise sei aufgrund einer Aktualisierung auf der Sitzung oder im Nachhinein noch eine Anpassung nötig.
Bei der Sitzung wird nun die Höhe der Sätze diskutiert werden und der Rat entscheidet, ob er die Hebesätze wie vom Verwaltungsteam vorgeschlagen tatsächlich festsetzt.
In der Satzung wird auch die Höhe der Gewerbesteuer-Sätze gefasst. Hier schlägt die Verwaltung eine Anhebung von bisher 360 auf dann 390 vor (Aufkommen für die Gemeinde wäre dann rund 400.000 Euro). Damit würde diese Steuer immer noch knapp unter dem durchschnittlichen Hebesatz der Kommunen in Niedersachsen unter 5.000 Einwohner liegen (395).
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