Der Schwimmunterricht ist insbesondere in Grundschulen ein wichtiger Bestandteil im Lehrplan. Hierdurch erhalten Kinder Fähigkeiten, die im Ernstfall Leben retten können. Dafür benötigen die Schulen jedoch geeignete Lehrbecken. Seit Ende 2024 ermöglicht der Fliegerhorst Wunstorf den Unterricht für acht umliegende Grundschulen. Als Ende vergangenen Jahres das städtische Hallenbad aus verschiedenen Gründen langfristig durch die Stadt Wunstorf geschlossen wurde, hatte dies direkte Auswirkungen für den Unterricht. Geeignete öffentliche Lehrbecken sind bereits sehr ausgelastet und wären nur mit langen Busfahrten erreichbar gewesen. Daher lag es nahe, eine Anfrage bei der Bundeswehr zu stellen, ob das Hallenbad des Fliegerhorstes nicht mitgenutzt werden könnte.
Oberst Markus Knoll war sofort klar, dass der Fliegerhorst die Stadt unterstützt. „Für mich war es selbstverständlich, dass wir als Bundeswehrstandort die Stadt Wunstorf und ganz besonders die Schülerinnen und Schüler unterstützen. Hierdurch können wir der Bevölkerung etwas für die uns entgegengebrachte Herzlichkeit und Unterstützung zurückgeben“, sagte Knoll. Er ist nicht nur der Kommodore des Lufttransportgeschwaders (LTG) 62, sondern ist auch der Standortälteste des Fliegerhorstes. In dieser Funktion repräsentiert er den gesamten Standort in der Öffentlichkeit. Dort sind neben dem LTG 62 viele weitere militärische Dienststellen ansässig. Der Standortälteste ist in seiner Funktion als zentraler Ansprechpartner tätig. Er koordiniert die Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden und regelt die Nutzung der Standortanlagen. „Ich habe direkt nach der Anfrage meinen Standortfeldwebel beauftragt, alles hierfür Erforderliche in die Wege zu leiten“, so Knoll.
Erster Ansprechpartner für die Schulen ist der Standortfeldwebel des Fliegerhorstes. Stabsfeldwebel Ronny Neitzel nimmt die Anfragen der Schulen auf und koordiniert die jeweiligen Nutzungszeiten, die zur Verfügung gestellt werden können. „Mittlerweile nutzen acht Schulen mit insgesamt 211 Kindern unser Hallenbad“, berichtete Neitzel. Damit es jedoch zum ersten Schulschwimmen kommen konnte, mussten noch die genauen Mitnutzungsvereinbarungen getroffen werden. Darum kümmert sich das jeweils zuständige BwDLZ (Bundeswehr-Dienstleistungszentrum) vor Ort. Das übernehmen Anna-Marie Heidorn und Dennis Herda aus dem Team des kaufmännischen Gebäudemanagements. „Für jede Mitnutzung erstellen wir einen Vertrag, der die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar regelt. Das kann - wie in diesem Fall - eine Sportanlage sein, aber auch die Nutzung der Standortschießanlage durch die Polizei“, erklärt Dennis Herda. Anna-Marie Heidorn ist Verwaltungsfachangestellte und empfindet die Vereinbarungen mit den Grundschulen als etwas Besonderes. „Es ist mir eine große Freude, dass wir so vielen jungen Schülerinnen und Schülern den Schwimmunterricht weiterhin ermöglichen können und dass ich mit meiner Arbeit einen Beitrag dazu leisten darf.“