Die Vorkommnisse auf dem diesjährigen Krammarkt haben mir diese Aussage, die bereits unsere Großeltern und vermutlich schon die Generationen davor, gekannt haben, wieder in Erinnerung gebracht. Da setzen sich die Verantwortlichen von Stadt und Polizei zusammen und erstellen ein umfassendes Sicherheitskonzept. Betretungsverbote im Vorfeld, großflächige Info-Plakate über verbotene Gegenstände, eine mobile und personell gut ausgestattete Polizeiwache, ein erfahrener Sicherheitsdienst – und das Ganze nicht für eine Demo mit Ausschreitungsbefürchtungen, sondern für ein Familienfest in der Kreisstadt. Was bilden sich wohl die Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen ein, trotzdem schwerwiegende Straftaten unter den Augen der Polizei und des Sicherheitsdienstes zu begehen? Dieses Verhalten, wie auch zurückliegende Vorkommnisse lassen mich über das oben genannte Prinzip nachdenken. Nach Personalienfeststellung und „Ich sage nichts!“, können die Täter einfach nach Hause gehen. Monate später wird möglicherweise, aber längst nicht immer, über ihr Verhalten geurteilt. Der Erziehungseffekt: Nahe Null! Ich schlage dem Gesetzgeber ein neues Instrumentarium vor: Den Erziehungs-Gewahrsam! Je nach Schwere der Verfehlung einen oder mehrere Tage zum Nachdenken ohne Handy, Tablet, TV und Playstation. Dafür vielleicht aber mit ausgesuchter Literatur zum Lesen! Ich weiß, Rechtswissenschaftler raufen sich dabei sicherlich die Haare – Erziehungswissenschaftler aber wissen: Die Strafe muss auf dem Fuße folgen, wenn ich einen Erziehungseffekt (hier: Präventionsgedanken) erreichen will.