Bald mehr Tempo 30 in den Ortschaften? | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Bald mehr Tempo 30 in den Ortschaften?

Die Kommune kann selbst entscheiden, wo 30 die Höchstgeschwindigkeit ist. (Foto: gk)
Die Kommune kann selbst entscheiden, wo 30 die Höchstgeschwindigkeit ist. (Foto: gk)
Die Kommune kann selbst entscheiden, wo 30 die Höchstgeschwindigkeit ist. (Foto: gk)
Die Kommune kann selbst entscheiden, wo 30 die Höchstgeschwindigkeit ist. (Foto: gk)
Die Kommune kann selbst entscheiden, wo 30 die Höchstgeschwindigkeit ist. (Foto: gk)

Eine Anfang Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sieht vor, dass die Behörden vor Ort künftig mehr selbst anordnen dürfen. Somit können Kommunen einfacher die Tempo-30-Strecken einführen. Außerdem soll es möglich sein, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn nicht mehr als 500 Meter zwischen ihnen liegen. Das neue Gesetz gibt außerdem neue Befugnisse bei Bewohnerparken sowie bei Bus- und Fahrradspuren.

In dieser neuen gesetzlichen Regelung werden neben der „Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs“ auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt. Die Sicherheit soll hierbei weiterhin besondere Priorität haben. Nicht nur Verkehrs- und Umweltverbände hatten eine Modernisierung gefordert, sondern auch viele Kommunen, damit sie mehr nach örtlichen Gegebenheiten entscheiden und umsetzen können.

Dazu baten wir Samtgemeindedirektor Dr. Thomas Wolf um eine Stellungnahme, mit dem Blick auf die Ortschaften und Gemeinden von Rodenberg. Er kündigte an, dass man sich diese reformierten Regelungen genau anschauen werde. Es gäbe in fast allen Gemeinden das Bedürfnis, mit Geschwindigkeitsbeschränkungen das Rasen insbesondere in Wohngebieten zu unterbinden, betont Wolf. „Wenn sich uns diese Möglichkeit bietet, dann werden wir diese Möglichkeit auch ergreifen. Welche Straßen dafür konkret in Betracht kommen, müssen wir anhand der neuen Regelungen aber erst prüfen.“

Schon bisher ist es möglich, insbesondere vor sozialen Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen Tempo 30 anzuordnen. Wolf: „Das haben wir jetzt zum Beispiel auf der Suntalstraße in Rodenberg vor dem Pflegeheim gemacht. Ein anderer Bereich, indem wir eine Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen, ist auf der Hauptstraße in Apelern, unmittelbar vor der Grundschule.“ Eine derartige Regelung hätte die Gemeinde auch gerne im Bereich vor der IGS Rodenberg ausgeweitet. „Doch dafür lag die Schule leider zu weit von der Straße zurück. Das war straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig“, erklärt Wolf.
Bedingt durch die Ferien- und Urlaubszeit konnte diese Zeitung noch keine Stellungnahme aus der Verwaltung der Samtgemeinde Nenndorf erhalten.


Winfried Gburek
Winfried Gburek

Freier Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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