Der CDU-Bundestagsabgeordnete Maik Beermann wirbt für diesen Wettbewerb, um die Bedeutung der Suchtprävention auf kommunaler Ebene hervorzuhaben. „Drogen- und Suchtprävention findet vor allem vor Ort, in der Kommune statt. Viele von ihnen haben sich in den letzten Jahren sehr engagiert und vernetzte Strukturen für gute Konzepte in der Suchtprävention geschaffen. Herausragende kommunale Präventionsansätze sollen mit der Bundeswettbewerb der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bekannter gemacht werden. Ich möchte die Verantwortlichen vor Ort ermuntern, sich mit ihren Beispielen am Wettbewerb zu beteiligen.” Dieses Jahr werden Maßnahmen aus dem gesamten Spektrum suchtpräventiver Arbeit gesucht. Die Beiträge können sich sowohl auf spezifische Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak oder Drogen wie Crystal Meth und neue psychoaktive Substanzen („Legal Highs”) konzentrieren als auch suchtstoff- und altersübergreifend angelegt sein. Ebenso können auch Maßnahmen für nicht stoffgebundene Süchte wie zum Beispiel pathologisches Glücksspiel oder zur Online-Sucht eingereicht werden. Präventionsaktivitäten Dritter (z. B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Schulen, Sportvereine) sind willkommen, können aber nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Das Preisgeld beträgt insgesamt 70.000 Euro. Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik beauftragt. Anmeldeunterlagen stehen im Internet unter www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2016. Die Preisverleihung wird am 22. Juni 2016 in Berlin stattfinden.