Der Ortsrat hat in seiner Augustsitzung von der Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung Kenntnis genommen. Es gibt eine Erhöhung ab Januar 2025. Die Stadt führt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung nach Maßgabe ihrer Straßenreinigungssatzung durch. Der Straßenreinigung unterliegen alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet.
Die Stadt hat die Straßenreinigungspflicht auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Gehwege, die Radwege und kombinierten Rad-/Gehwege, die Parkflächen, sowie auf die Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen, die an das Grundstück angrenzen. Sofern ein Grundstück an mehreren Seiten an öffentliche Straßen und Wege grenzt, sind alle angrenzenden öffentlichen Flächen zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Abfall und Wildkräutern. Bei der Beseitigung von Wildkräutern ist der Einsatz von Herbiziden verboten. Der Kehricht soll nicht in Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation gekehrt werden.
Der Reinigungspflicht ist mindestens einmal wöchentlich nachzukommen. Wer seiner Reinigungspflicht nicht oder nicht nach den Vorgaben nachkommt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. „Ich bitte alle Grundstückseigentümer, die Straßen entsprechend zu reinigen“, sagte Ortsbürgermeister Matthias Waterstradt. Das trage auch zum positiven Erscheinen des Dorfes bei. Weitere Einzelheiten im Internet unter Straßenreinigung/Wunstorf.