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Apotheker Günter Schwarz erläuterte u.a. das E-Rezept. (Foto: ab)

Was ist ein E-Rezept?

Nach einem ausführlichen Vortrag über die Entstehung von Medikamentenengpässen und die Rolle der Krankenkassen (wir berichteten), erhielten die Besucher im voll besetzten Le-Theule-Saal einen Überblick über die bevorstehende Einführung des Elektronischen Rezept (E-Rezept). Die Vorsitzende der Union, Ruth Harmening, hatte den Inhaber der Bückeburger Schlossapotheke als Fachmann dazu eingeladen. Das Wichtigste stellte Schwarz gleich an den Anfang. Die Verwendung des E-Rezeptes ist für die Arztpraxen ab dem 1. Januar verpflichtend, Ausnahmen werden nur bei nachgewiesenen technischen Problemen gewährt. Die Apotheken in Deutschland sind technisch bereits seit 2022 in der Lage, mit der elektronischen Variante zu arbeiten. Im Vergleich mit vielen anderen europäischen Staaten erfolgt die Einführung in unserem Land verhältnismäßig spät. Schwarz zählte in seinem Vortrag 20 Länder auf, in denen das System bereits in den medizinischen Alltag integriert ist. Neben kleinen Staaten wie Montenegro, Albanien und Island, arbeiten die Ärzte und Apotheken auch in Dänemark, Österreich, Schweden, Spanien, der Schweiz und den Niederlanden mit dem E-Rezept. Die Gesamtverantwortung für die sogenannte Telematikinfrastruktur, der Plattform für die Gesamtheit aller digitalen Gesundheitsanwendungen, ist die Nationale Agentur für Digitale Medizin (Gematik). Das Unternehmen stellt alle Voraussetzungen für das neue Rezept sowie die weiteren geplanten elektronischen Vorgänge zur Verfügung. 2025 soll die elektronische Patientenakte eingeführt werden, gefolgt von einem elektronischen Medikationsplan und anderen digitalen Anwendungen. Das bisher ausgestellte rosa Papierrezept für verschreibungspflichtige Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung soll damit Geschichte sein. Zukünftig wird in der Arztpraxis mittels einer Software das Rezept erstellt und danach elektronisch signiert auf einem sicheren Server der Gematik abgelegt. Der Patient hat anschließend die Möglichkeit, die Verschreibungen in der Apotheke über seine Gesundheitskarte, die E-Rezept-App seines Smartphones oder über einen Papierausdruck und dem darauf vorhandenen QR-Code, einzulösen. Zum Ende des Referates schilderte Apotheker Günter Schwarz noch die wesentlichen Vorteile. Es kommt zu keinem „Medienbruch“ zwischen analoger und digitaler Bearbeitung mehr. Fehler, die aufgrund unleserlicher Schrift eines Arztes passierten, sind ausgeschlossen. Rezepte zu fälschen wird deutlich erschwert. Die Ausstellung von regelmäßigen Folgerezepten wird für den Arzt und den Patienten vereinfacht. Über die App kann die Verordnung an eine Wunschapotheke übermittelt werden und diese kann die Arznei liefern. Die Aussage des Fachmannes, die E-Rezepte seien sicher, bestätigt die Gematik auf ihrer Homepage mit dem Hinweis auf die enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Der Referent belegte seine Aussagen mit Statistiken. (Foto: ab)

Wie entsteht ein Medikamentenengpass?

Für die zwei interessante Themen des Nachmittages, hatte sie den Apotheker Günter Schwarz, Inhaber der Schlossapotheke, eingeladen. Der Fachmann gab zunächst Einblicke in die Problematik von Medikamentenengpässen und wie diese entstehen. In einem zweiten Teil seines Vortrages erklärte er, wie das Elektronische Rezept (E-Rezept) funktioniert. Dieses ist ab dem 1. Januar 2024 vorgeschrieben (Das Schaumburger Wochenblatt berichtet darüber in seiner nächsten Ausgabe). Schwarz erklärte zu Beginn den Unterschied zwischen einem Lieferengpass, der entsteht, wenn ein Präparat über mindestens zwei Wochen nicht bedient werden kann und einem Versorgungsengpass, wenn auch keine Alternativpräparate zur Verfügung stehen. Im Wesentlichen haben in Deutschland verschiedene gesetzliche Vorgaben und die damit verbundenen Preisgrenzen und Rabatte für Krankenkassen, zu einer Reihe von Lieferengpässen geführt. Seit 2007 existiert ein Rabattvertrag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und einzelnen Pharmaherstellern. Der Hersteller garantiert der Kasse einen bestimmten Rabatt, dafür versorgt die Krankenkasse ihre Patienten nur mit deren Präparaten. Die Apotheken müssen verordnete Arzneien grundsätzlich gegen die günstige Variante austauschen. Der Patient kann natürlich immer den Unterschiedsbetrag zu einem anderen, verordneten Medikament bezahlen. Seit dem Jahr 1989 existiert eine Vorschrift, in der etwa 80 Prozent der verschreibungspflichtigen Medikamente mit einem Festbetrag belegt sind, den die Kassen maximal dafür zu bezahlen haben. Diese Festbeträge werden durch einen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bestimmt. 10 Mitglieder der Hersteller und der Kassen sowie drei Unabhängige machen den Ausschuss aus. Apotheker Schwarz beschrieb weitere Vereinbarungen, zum Beispiel den Apothekerabschlag, bei dem die Krankenkassen einen Abschlag für Fertigarzneien in Höhe von 1,77 Euro bis zu zwei Euro erhalten. Mit einem Hinweis darauf, dass die folgende Information gar nicht so gern in der Öffentlichkeit gesehen wird, schätzte der erfahrene Apotheker die Einsparungen durch Rabattverträge der circa 150 Krankenkassen mit etwa 39.000 aktuellen Rabattverträgen auf ungefähr 5,5 Milliarden Euro im Jahr. Alle zwei Jahre werden neue Verträge ausgehandelt. Nach dieser Übersicht der Preisgestaltung fasste der Fachmann mögliche Ursachen für Lieferengpässe zusammen. So sind kurzsichtige Ökonomisierungen der Arzneistoff-Herstellung verantwortlich, wenn plötzlich die erforderlichen Mengen nicht mehr hergestellt werden können. Eine Konzentration auf zu wenige – oftmals ausländische – Hersteller verursacht manchmal einen Engpass. Weitere mögliche Ursachen sieht Schwarz im hohen Preisdruck mit den Abschlägen und den geforderten Rabatten in Deutschland, Qualitätsproblemen und Produktionsausfällen am globalen Markt, kritischen Lieferkettenbrüchen durch Pandemie und labile Lieferwege, keine flexible Anpassung der Preisbildung an gestiegene Kosten und letztendlich einen stetig wachsenden Bedarf an Medikamenten in Schwellenländern sowie durch Hamsterkäufe.
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