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Apotheker Günter Schwarz erläuterte u.a. das E-Rezept. (Foto: ab)

Was ist ein E-Rezept?

Nach einem ausführlichen Vortrag über die Entstehung von Medikamentenengpässen und die Rolle der Krankenkassen (wir berichteten), erhielten die Besucher im voll besetzten Le-Theule-Saal einen Überblick über die bevorstehende Einführung des Elektronischen Rezept (E-Rezept). Die Vorsitzende der Union, Ruth Harmening, hatte den Inhaber der Bückeburger Schlossapotheke als Fachmann dazu eingeladen. Das Wichtigste stellte Schwarz gleich an den Anfang. Die Verwendung des E-Rezeptes ist für die Arztpraxen ab dem 1. Januar verpflichtend, Ausnahmen werden nur bei nachgewiesenen technischen Problemen gewährt. Die Apotheken in Deutschland sind technisch bereits seit 2022 in der Lage, mit der elektronischen Variante zu arbeiten. Im Vergleich mit vielen anderen europäischen Staaten erfolgt die Einführung in unserem Land verhältnismäßig spät. Schwarz zählte in seinem Vortrag 20 Länder auf, in denen das System bereits in den medizinischen Alltag integriert ist. Neben kleinen Staaten wie Montenegro, Albanien und Island, arbeiten die Ärzte und Apotheken auch in Dänemark, Österreich, Schweden, Spanien, der Schweiz und den Niederlanden mit dem E-Rezept. Die Gesamtverantwortung für die sogenannte Telematikinfrastruktur, der Plattform für die Gesamtheit aller digitalen Gesundheitsanwendungen, ist die Nationale Agentur für Digitale Medizin (Gematik). Das Unternehmen stellt alle Voraussetzungen für das neue Rezept sowie die weiteren geplanten elektronischen Vorgänge zur Verfügung. 2025 soll die elektronische Patientenakte eingeführt werden, gefolgt von einem elektronischen Medikationsplan und anderen digitalen Anwendungen. Das bisher ausgestellte rosa Papierrezept für verschreibungspflichtige Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung soll damit Geschichte sein. Zukünftig wird in der Arztpraxis mittels einer Software das Rezept erstellt und danach elektronisch signiert auf einem sicheren Server der Gematik abgelegt. Der Patient hat anschließend die Möglichkeit, die Verschreibungen in der Apotheke über seine Gesundheitskarte, die E-Rezept-App seines Smartphones oder über einen Papierausdruck und dem darauf vorhandenen QR-Code, einzulösen. Zum Ende des Referates schilderte Apotheker Günter Schwarz noch die wesentlichen Vorteile. Es kommt zu keinem „Medienbruch“ zwischen analoger und digitaler Bearbeitung mehr. Fehler, die aufgrund unleserlicher Schrift eines Arztes passierten, sind ausgeschlossen. Rezepte zu fälschen wird deutlich erschwert. Die Ausstellung von regelmäßigen Folgerezepten wird für den Arzt und den Patienten vereinfacht. Über die App kann die Verordnung an eine Wunschapotheke übermittelt werden und diese kann die Arznei liefern. Die Aussage des Fachmannes, die E-Rezepte seien sicher, bestätigt die Gematik auf ihrer Homepage mit dem Hinweis auf die enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
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