Der öffentliche Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt am Samstag, den 28. Dezember. Damit der Silvesterspaß kein böses Ende nimmt, sollte ein verantwortungsbewusster Umgang beherzigt werden, mahnt Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi. Er ruft dazu auf, nur zugelassene Produkte zu verwenden. „Legales Feuerwerk lässt sich daran erkennen, dass es über eine Registriernummer sowie das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle verfügt”, erklärt Philippi. „Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper verwendet, gefährdet sich und andere und riskiert empfindliche Strafen.” Zudem erinnert Philippi daran, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Kirchen verboten ist. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden. Die Kommunen können daher Einschränkungen erlassen. In Wunstorf gibt es allerdings keine derartige Verfügung.