Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben, nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.Die Wähler erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen – beispielsweise einen für die Wahl des der Regionsversammlung und einen für die Wahl des Ortsrates. Für die Wahl gilt ein Dreistimmenwahlrecht. Die Wähler können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden. Nach Schließung der Wahllokale am Sonntag um 18 Uhr werden in den Städten und Gemeinden die Stimmen durch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ausgezählt. Anlässlich der Kommunalwahl am öffnet die Region Hannover ab 18 Uhr ihren Sitzungssaal im Gebäude an der Hildesheimer Straße 18. Mit mehreren Beamern werden jeweils die aktuellsten Ergebnisse der Wahl der Regionsversammlung, der Räte in den Städten und Gemeinden sowie der Ortsräte bzw. Stadtbezirksräte an die Wand projiziert. Bürger, die sich aus erster Hand informieren und mit anderen Interessierten ins Gespräch kommen wollen, sind willkommen. Unter www.wahl.hannit.de/ können die Wahlergebnisse eingesehen werden. Foto: mh