Am vergangenen Wochenende hatte die Kreisfeuerwehr Schaumburg die Bürgerinnen und Bürger über Starkregen im Bereich Samtgemeinde Rodenberg und deren Auswirkungen informiert. Eine Push-Up-Nachricht wird in solchen Fällen abgesetzt, wie z.B. beim Weihnachtshochwasser 2023, in der Zeit der Pandemie und verschiedentlich auch bei Großbränden. Aber auch allgemeine Informationen des Landkreises, wie Schulausfälle oder sogar angekündigte Geschwindigkeitsmessungen werden hier eingestellt. Deshalb macht es Sinn, dass sich die Bevölkerung diese App auch auf ihr Handy lädt. Denn Warnungen müssen wahrgenommen werden, auch bzw. gerade im Katastrophenfall. Wann handelt es sich denn eigentlich um eine Katastrophe?
Unter dem Katastrophenschutz versteht man die Bekämpfung von Katastrophen und die planerische Vorbereitung darauf. Für einen Schadensfall ist im Regelfall, die Gemeinde als Behörde der allgemeinen Gefahrenabwehr zuständig. Ab Feststellung des Katastrophenfalls obliegt die Zuständigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörde, dem Landkreis. Ein Katastrophenfall ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständige Behörde und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.
Nach der Feststellung eines Katastrophenfalles durch den Landrat erfolgt die Koordinierung weiterer Maßnahmen durch den Katastrophenschutzstab des Landkreises der sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie Vertretungen der Hilfsorganisationen zusammensetzt. Dieser Kat-Fall wird natürlich nur sehr selten ausgerufen, meist bleibt es unter diesem und muss dann von den Kommunen geleistet werden. Dies war so auch beim Weihnachtshochwasser in Rinteln, Nenndorf oder Rodenberg der Fall.
Als untere Katastrophenschutzbehörde hat der Landkreis Schaumburg für das Kreisgebiet folgende wesentlichen Aufgaben zu erfüllen:
• Ermittlung und Analyse möglicher Katastrophengefahren
• Identifizierung der Kritischen Infrastrukturen im Kreisgebiet
• Ausstellung und regelmäßige Fortschreibung eines Katastrophenschutzplanes und Entwicklung von Sonderplänen
• Erfassung der vorhandenen Einsatzkräfte und –mittel sowie Sicherstellung ihrer
Einsatzfähigkeit
• Förderung und Überwachung der Aufstellung, Ausstattung und Ausbildung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
• Durchführung von Katastrophenschutzübungen
• Aufstellung eines Katastrophenschutzstabes
Einen Flyer mit Hinweisen für die Bevölkerung für das Verhalten in Notsituationen und Katastrophen hat der Landkreis Schaumburg veröffentlicht. Wesentlicher Bestandteil des Katastrophenschutzes sind dabei die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Freiwilligen Feuerwehren und den verschiedenen Hilfsorganisationen. Neben der staatlichen Notfallvorsorge ist auch die eigene Vorsorge der Bevölkerung essentiell. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (kurz BBK) hat neben dem Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen und einer Checkliste auch Merkblätter in Form von Bürgerinformationen veröffentlicht. Informieren sie sich zu diesem Thema und treffen eigene Vorbereitungen.
Der Landkreis Schaumburg empfiehlt die Nutzung der Warn-App BiWapp, mehr Infos gibt es dazu auf www.schaumburg.de. Oder unter: https://www.serviceportal-schaumburg.de/buergerservice/dienstleistungen/zivil-und-katastrophenschutz-900000558-0.html?myMedium=1&auswahl=0