Zentrale Anlaufstellen für Bürger im Katastrophenfall | Wunstorfer-Stadtanzeiger

12.09.2024 15:23

Zentrale Anlaufstellen für Bürger im Katastrophenfall

Ein flächendeckender Stromausfall hat rasch schwerwiegende Folgen, Katastrophenschutzleuchttürme sollen unter anderem in solchen Fällen als Anlaufpunkt für die Bürger dienen (Symbolbild).  (Foto: bb)
Ein flächendeckender Stromausfall hat rasch schwerwiegende Folgen, Katastrophenschutzleuchttürme sollen unter anderem in solchen Fällen als Anlaufpunkt für die Bürger dienen (Symbolbild). (Foto: bb)
Ein flächendeckender Stromausfall hat rasch schwerwiegende Folgen, Katastrophenschutzleuchttürme sollen unter anderem in solchen Fällen als Anlaufpunkt für die Bürger dienen (Symbolbild). (Foto: bb)
Ein flächendeckender Stromausfall hat rasch schwerwiegende Folgen, Katastrophenschutzleuchttürme sollen unter anderem in solchen Fällen als Anlaufpunkt für die Bürger dienen (Symbolbild). (Foto: bb)
Ein flächendeckender Stromausfall hat rasch schwerwiegende Folgen, Katastrophenschutzleuchttürme sollen unter anderem in solchen Fällen als Anlaufpunkt für die Bürger dienen (Symbolbild). (Foto: bb)

Im Landkreis sollen sogenannte Katastrophenschutz-Leuchttürme entstehen, die in Notlagen und gerade bei schwerwiegenderen Stromausfällen aus Anlaufstellen für Anwohner dienen. Der Landkreis wird die Einrichtung solcher Leuchttürme mit rund 250.000 Euro im Jahre 2024 fördern.

Wie einen Notruf absetzen, um Rettungswagen, Feuerwehr oder Polizei zu holen, wenn das Telefon- und Handynetz wegen eines Stromausfalls zusammengebrochen ist? Ein Beispiel für Lagen, in denen sich Bürger in Zukunft an Katastrophenschutz-Leuchttürme wenden können. Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz des Landkreises Schaumburg befasste sich mit dieser Thematik auf seiner letzten Sitzung und beschloss die von der Verwaltung vorgeschlagene Förderung der Einrichtung solcher Anlaufpunkte in den Gemeinden Schaumburgs. Im Haushaltsplan sind dafür 250.000 Euro vorgesehen.
Heiko Tadge, Vorsitzender des Ausschusses, wies angesichts der Erfahrungen im Rahmen verschiedener Schadenslagen in den vergangenen Jahren auf die Notwendigkeit solcher Einrichtungen hin. Flächendeckende Stromausfälle hätten heute erhebliche Einschränkungen der Lebensverhältnisse der Bevölkerung zur Folge. Eine Arbeitsgruppe „Katastrophenschutz-Leuchttürme“ hat eine Handlungsempfehlung für den Landkreis zum Thema erarbeitet. Dieses weist den Leuchttürmen die Funktion zu, als Anlaufstelle für die Bürger zu dienen, an denen unter anderem das Absetzen von Notrufen noch möglich ist. Hier können sie zudem in dynamischen Lagen Informationen erhalten. Ebenso über lokale und überörtliche Hilfsangebote Auskünfte erhalten und weiteres mehr.
Vorgesehen ist es, pro Kommune bis zu einer Anzahl von 10.000 Einwohnern einen Katastrophen-Schutz-Leuchtturm einzurichten. Bei höheren Einwohnerzahlen sollen zwei entstehen. Der Ausschuss empfahl nun, diese Anlaufstellen in den Gemeinden jeweils pauschal mit bis zu 5.000 Euro zu fördern. Weitere Förderungen kommen hinzu, müssen die jeweiligen Gebäude doch durchaus aufwändig ertüchtigt werden. Schließlich muss die Stromversorgung in ihnen gesichert sein, wenn das Energienetz im Umfeld ausfällt. Es sind also zum Beispiel Notstromaggregate nötig. Ebenso ist eine Wärmeversorgung sicherzustellen. Das Personal, dass hier im Notfall seine Arbeit aufnimmt, um die Bürger zu unterstützen, soll vom Landkreis ausgebildet werden. Eine 24-Stunden Besetzung im Mehrschichtbetrieb ist für Katstrophenfälle vorgesehen. Leitungskräfte, Funker, Fahrer, Helfer an den vorgesehenen Infotheken und Ersthelfer sind für die Besetzung vorgesehen.
Im Grundmodul werden die Katastrophenschutzleuchttürme die Möglichkeit bieten, Handys und andere mobile Endgeräte aufzuladen. Babynahrung aufzuwärmen soll hier möglich sein, ein Aufenthaltsraum soll sich hier befinden. Ein Infotheke wird den Bürgern als Auskunftsmöglichkeit dienen.
Die Gebäude sollen über mindestens vier separate Räume samt einer Küche verfügen. Es soll bei den Bürgern gut bekannt und leicht, auch barrierefrei erreichbar sein. Parkflächen sowie Stellplätze für den Aufbau von Versorgungseinheiten und Möglichkeit von LKW-Anlieferungen sollen gegeben sein.
Empfohlen werden Schulen, Gemeindezentren oder Dorfgemeinschaftshäuser für die Einrichtung der Leuchttürme. Nicht jedoch die Feuerwehrhäuser, weil diese für die gerade in solchen Lagen vermutlich häufiger anfallenden Einsätze freigehalten werden sollen.
Foto: bb


Bastian Borchers
Bastian Borchers

Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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