Scharfe Kritik an Verwaltung | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Scharfe Kritik an Verwaltung

Gleicher Sachverhalt, aber unterschiedliche Orte und Betroffene: Eine Vorlage zur Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche. (Foto: tau)
Gleicher Sachverhalt, aber unterschiedliche Orte und Betroffene: Eine Vorlage zur Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche. (Foto: tau)
Gleicher Sachverhalt, aber unterschiedliche Orte und Betroffene: Eine Vorlage zur Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche. (Foto: tau)
Gleicher Sachverhalt, aber unterschiedliche Orte und Betroffene: Eine Vorlage zur Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche. (Foto: tau)
Gleicher Sachverhalt, aber unterschiedliche Orte und Betroffene: Eine Vorlage zur Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche. (Foto: tau)

Der Amtshausweg und der Stichweg zur Lesebergstraße sollen verkehrsberuhigte Zone werden. Vielen Anliegern gefällt das gar nicht. Sie protestierten im Bauausschuss, übergaben eine Unterschriftenliste und übten auch Kritik an einem Bauvorhaben.

Die Stimmung ist gereizt unter den Anliegern des Amtshausweges. Im Bauausschuss machten sie ihrem Ärger Luft. Anlass der Kritik ist ein Neubauvorhaben (wir berichteten) an der Ecke zur Haster Straße. Dort soll ein Mehrparteienwohnhaus entstehen und das vorhandene ehemalige Pelz-Gebäude ersetzen. Die Nachbarn beklagen nun, nicht ausreichend in die Planungen einbezogen worden zu sein. Müssen sie auch nicht, sagt die Bauverwaltung, wie auch Bürgermeister Carsten Piellusch diese Woche im Gespräch mit dem Stadtanzeiger. ”Das geplante Gebäude muss nicht den Geschmack der Nachbarn erfüllen”, stellt Piellusch klar. Der Bürgermeister meint damit, dass der Eigentümer eines Grundstücks entsprechend den geltenden Regeln eine Bebauung planen könne und dann auch einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung habe.

Im Bauausschuss kam die Frage auf, warum nicht ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werde, das formal mehr öffentliche Beteiligung vorsieht. Bürgermeister Piellusch sagt, dass das am Ergebnis nichts ändere, nur sehr viel mehr Zeit beanspruche (bis zu zwei Jahre) und für ein einzelnes Bauvorhaben daher ungeeignet sei. Mit dem gewählten Verfahren nach § 34 Baugesetzbuch habe die Stadt zudem mehr Steuerungsmöglichkeiten. Denn Gestaltungsfragen können im direkten Gespräch mit dem Investor geklärt werden. Dieser sei durch das beschleunigte Verfahren wiederum eher zu Zugeständnissen bereit. Für die Nachbarn entstehen keine Nachteile, sagt Piellusch. In dem einen wie dem anderen Fall hätten sie das Recht, gegen eine erteilte Baugenehmigung Widerspruch einzulegen.

Kritik am Verkehrskonzept

Kritik äußerten die Anlieger aber auch an einem neuen Verkehrskonzept für den Amtshausweg und den Stichweg zur Lesebergstraße. Beide sollen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden, was die Anwohner nicht wollen, der Ortsrat aber bereits beschloss. Dort war man sich aber der Tragweite des Konflikts nicht bewusst, wie sich nun im Nachgang herausgestellt hat. Und in der Tat wirkt die Vorlage, um die es geht, wie das bekannte Omnibus-Verfahren. Dort wird die Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche zusammengefasst und zwar in einem Teil der Straße Die Nordwanne (Nordstadt) und an ganz anderer Stelle im Amtshausweg inklusive Stichweg zur Lesebergstraße.

Der Ortsrat will daher noch einmal über diesen strittigen Punkt beraten. Aus Sicht der Anlieger, die sich übergangen fühlen, ist der Vorgang ein Skandal, da sie vermuten, dass die Verwaltung den Ortsrat bewusst im Unklaren gelassen hat. ”Da erwarte ich eigentlich mehr von der Stadt”, ärgert sich Manfred Rasche aus dem Kreis der Anliegerschaft. So hätten sich die Bürger bereits im April mit ihren Bedenken zum Bauvorhaben und was daraus folgt an den Bürgermeister gewandt. Die Verwaltung besteht wiederum auf einer klaren Trennung zwischen Bauvorhaben und Verkehrskonzept. Beides habe nichts miteinander zu tun. Auch wenn es keinen Neubau gäbe, würde man bei einer Überprüfung - und die Verwaltung dürfe von sich aus immer tätig werden - zu dem Ergebnis kommen, dass ein verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden muss.

Einsicht in Gutachten

In der Vorlage selbst steht aber die Formulierung: ”Im Rahmen der Überprüfung der Verkehrsregelung im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Eckgrundstückes Amtshausweg / Haster Straße („Pelz“) wurde auch die Verkehrsführung im Bereich des Amtshausweges überprüft.” Ein kausaler Zusammenhang lässt sich somit schwerlich leugnen, egal was Bürgermeister und Bauamtschef nun öffentlich behaupten. Die Anlieger jedenfalls wollen keinen verkehrsberuhigten Bereich und verlangen Einsicht in das Verkehrsgutachten, das bislang nicht öffentlich ist, aber wiederum dem Investor vorliegt. Denn in Absprache mit ihm soll das Baureferat nun klären, ob das Gutachten zur Verfügung gestellt werden kann.

”Die Absicht, den Zugangsverkehrs zum Grundstück ehemals Pelz auf den Amtshausweg zu legen, gab Anlass zu dieser Diskussion. Auch wenn dieser Verkehr jetzt nur noch in Richtung Haster Straße erfolgen soll, bleibt ein Gefahrenpunkt. Hinter einer Biegung führen zwei Hausausgänge ohne Bürgersteig auf die schmale Straße. Kinder stehen beim Verlassen des Hauses sofort auf der Fahrbahn. Nur um diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen, ist die verkehrsberuhigte Zone nötig”, vermutet Manfred Rasche. Eine Unterschriftenliste gegen die Anordnung einer verkehrsberuhigten Zone, die zudem das Fahrradfahren einschränken würde, reichten die Anlieger im Bauausschuss ein.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)

Freiberuflicher Journalist

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