Hochwasserschutz führt zu Einschränkungen | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Hochwasserschutz führt zu Einschränkungen

Das Hochwasser in Schaumburg zum Jahreswechsel (Symbolbild, hier Rodenberg) hat die Bedeutung des Hochwasserschutzes aufgezeigt. Im Bereich Pohle und Lyhren wurden nun neue Überschwemmungsgebiete erfasst, die Vorschriften für die Anwohner und Nutzer mit sich bringen. (Foto: Samtgemeinde Rodenberg)
Das Hochwasser in Schaumburg zum Jahreswechsel (Symbolbild, hier Rodenberg) hat die Bedeutung des Hochwasserschutzes aufgezeigt. Im Bereich Pohle und Lyhren wurden nun neue Überschwemmungsgebiete erfasst, die Vorschriften für die Anwohner und Nutzer mit sich bringen. (Foto: Samtgemeinde Rodenberg)
Das Hochwasser in Schaumburg zum Jahreswechsel (Symbolbild, hier Rodenberg) hat die Bedeutung des Hochwasserschutzes aufgezeigt. Im Bereich Pohle und Lyhren wurden nun neue Überschwemmungsgebiete erfasst, die Vorschriften für die Anwohner und Nutzer mit sich bringen. (Foto: Samtgemeinde Rodenberg)
Das Hochwasser in Schaumburg zum Jahreswechsel (Symbolbild, hier Rodenberg) hat die Bedeutung des Hochwasserschutzes aufgezeigt. Im Bereich Pohle und Lyhren wurden nun neue Überschwemmungsgebiete erfasst, die Vorschriften für die Anwohner und Nutzer mit sich bringen. (Foto: Samtgemeinde Rodenberg)
Das Hochwasser in Schaumburg zum Jahreswechsel (Symbolbild, hier Rodenberg) hat die Bedeutung des Hochwasserschutzes aufgezeigt. Im Bereich Pohle und Lyhren wurden nun neue Überschwemmungsgebiete erfasst, die Vorschriften für die Anwohner und Nutzer mit sich bringen. (Foto: Samtgemeinde Rodenberg)

Der Landkreis informiert über die „vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete“ im Bereich des Pohler Baches und des Salzbaches durch das Land Niedersachsen. Es geht hier um gerade im Bereich Pohle und Lyhren auch bebaute Flächen. Die Einordnung dieser Gebiete hat Vorschriften zur Folge, die sich etwa auf die Errichtung von Bauten sowie die Nachrüstung von Heizölverbraucheranlagen beziehen.

Der Landkreis teilt in einer Pressemeldung mit, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete (ÜSG) des Pohler Baches und des Salzbaches im Landkreis Schaumburg veröffentlicht hat. Die Landesbehörde erfasst hier Bereiche, für die statistisch alle 100 Jahre ein Hochwasser zu erwarten wäre, dass diese Gebiete überfluten könne.

Auch zahlreiche Gebäude betroffen

Die Flächen erstrecken sich im Bereich des Pohler Baches vom Gut Nienfeld im Auetal bis zur Rodenberger Aue in Lauenau. Das vom Salzbach betroffene Gebiet beginnt südwestlich der Ortslage Lyhren und erstreckt sich ebenfalls bis zur Rodenberger Aue westlich der Domäne Rodenberg. Nach den Berechnungen des NLWKN sind neben überwiegend landwirtschaftlichen Flächen auch zahlreiche Gebäude insbesondere in Pohle und Lyhren vom Hochwasser betroffen.
Die Karten zur vorläufigen Sicherung mit dem Bekanntmachungstext können entweder beim Landkreis Schaumburg, Untere Wasserbehörde, Jahnstraße 20,
in Stadthagen oder auf der Internetseite www.schaumburg.de eingesehen werden. Der Blick auf die Karte zeigt, dass von den bebauten Grundstücken logischerweise besonders solche in Ufernähe aufgenommen sind.
Diese vorläufig gesicherten sind ebenso wie festgesetzte Überschwemmungsgebiete „in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten“. Dies bedeute unter anderem, dass sie, um einen schadlosen Hochwasserabfluss sicherzustellen, von wesentlichen Abflusshindernissen freizuhalten sind.
Die Einordnung als Überschwemmungsgebiet hat so Vorschriften für die Anwohner und Nutzer von Flächen und Gebäuden zur Folge, wie der Landkreis informiert. Es gelten „besondere Schutzvorschriften, um hochwasserbedingte Schäden und Risiken für Leib und Leben zu minimieren“, die Wasserhaushaltsgesetzt festgelegt sind.

Landkreis steht für Fragen zur Verfügung

So seien unter anderem die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen untersagt beziehungsweise nur unter bestimmten Kriterien im Ausnahmefall zulässig. Gegenstände dürfen nicht längerfristig gelagert werden, wenn sie den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können.
Außerdem gelten besondere Anforderungen für wassergefährdende Stoffe. So ist zum Beispiel die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen verboten; bestehende Anlagen sind hochwassersicher nachzurüsten. Weitere Einschränkungen gelten unter anderem für die Umwandlung von Grünland in Ackerland.
Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden, so der Landkreis. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Schaumburg steht unter 05721/703-1417 oder -1420 oder wasser@schaumburg.de für nähere Auskünfte zur Verfügung.
Foto: archiv privat


Bastian Borchers
Bastian Borchers

Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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