Eine zähe Angelegenheit | Wunstorfer-Stadtanzeiger

07.04.2024 10:49

Eine zähe Angelegenheit

Haben sich das Gelände an der Reiterkuhle vor der letzten Kommunalwahl angeschaut: Der damalige Bürgermeisterkandidat Carsten Piellusch und Parteifreunde.  (Foto: tau)
Haben sich das Gelände an der Reiterkuhle vor der letzten Kommunalwahl angeschaut: Der damalige Bürgermeisterkandidat Carsten Piellusch und Parteifreunde. (Foto: tau)
Haben sich das Gelände an der Reiterkuhle vor der letzten Kommunalwahl angeschaut: Der damalige Bürgermeisterkandidat Carsten Piellusch und Parteifreunde. (Foto: tau)
Haben sich das Gelände an der Reiterkuhle vor der letzten Kommunalwahl angeschaut: Der damalige Bürgermeisterkandidat Carsten Piellusch und Parteifreunde. (Foto: tau)
Haben sich das Gelände an der Reiterkuhle vor der letzten Kommunalwahl angeschaut: Der damalige Bürgermeisterkandidat Carsten Piellusch und Parteifreunde. (Foto: tau)

Aus ein paar Wochen Bauzeit sind mittlerweile Jahre geworden. Neben dem Spielplatz an der Erich-Kästner-Straße (Reiterkuhle) sollte es längst einen Fahrradparcours geben, einen weiteren Treffpunkt für Jugendliche. Doch die Planungen verzögern das Vorhaben weiter.

Der Ortsrat Wunstorf hat sich am Mittwoch mit einem Entwurfsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans beschäftigt. Das ist einer von mehreren Schritten in einem Verfahren, das sich über Jahre zieht. Der ganze Aufwand ist nötig, da die Fläche neben dem Spielplatz als Wald klassifiziert worden ist. Will man da etwas bauen, muss die Nutzung der Fläche geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das erfordert wiederum eine Beteiligung Dritter auf Grundlage eines Vorentwurfs. Damit ist die Verwaltung bereits vor einem Jahr beauftragt worden, die Ergebnisse liegen nun im Entwurfsbeschluss vor. Ergebnis: Keine Einwände, allerdings müsse es eine Kompensation für den Eingriff in Natur und Landschaft geben.

Behördenmühlen

Die Planungen berühren außerdem das Flurbereinigungsverfahren Wunstorf-Nord (Ortsumgehung B441). Deshalb ”sind noch Flurstücksteilungen vorzunehmen, die für die Katastergrundlage des Bebauungsplans relevant sind”, heißt es in der Vorlage. Alles in allem eine zähe Angelegenheit mit Blick auf ein Vorhaben, dass nach Angaben der Bauverwaltung ohne große Eingriffe in die Natur in ein paar Wochen hätte umgesetzt werden können. Doch wenn die Behördenmühlen einmal mahlen, wird sich mit sämtlichen Aspekten beschäftigt.

So teilt das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zum Beispiel mit, dass gegen das Vorhaben seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände bestünden. Allerdings weise man vorsorglich darauf hin, dass der Fliegerhorst in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet liegt und mit Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen sei. Spätere Ersatzansprüche würden daher nicht anerkannt. Gut zu wissen.

Waldeigenschaften

Die Niedersächsischen Landesforsten erklären dagegen: ”Die beabsichtigte Festsetzung des Planbereichs als Sondergebiet Fahrradparcours bedeutet eine Waldumwandlung, weil der Wald formal seine Waldeigenschaft verliert (selbst wenn er bestehen bliebe).” Das ist unfreiwillig komisch. Auch weil bislang kaum einer die schmale Fläche überhaupt als Wald betrachtet hatte, da Teile davon früher als Reitbahn und Sportplatz genutzt wurden, mit der Zeit aber überwucherten. Doch auf den Wald an sich kommt es augenscheinlich auch gar nicht an, sondern nur auf dessen formale Eigenschaft. Fiele die nämlich weg, könne der Wald ersatzlos beseitigt werden. Nur hat das ja niemand vor.

Arbeitserleichterung

Das Gelände ist sogar von der Bodenbeschaffenheit ideal und muss nur geringfügig bearbeitet werden. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie stellt seinen detaillierten Ausführungen zum Schutzgut Boden allerdings eine Art Rüffel voran. Die Stadt möge doch bei erneuter Beteiligung zum selben Vorhaben die Veränderungen der bisherigen Planung eindeutig kennzeichnen und die zum Verfahren gehörenden Unterlagen zukünftig doch digital zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bitten hingegen darum, ihnen zwecks Arbeitserleichterung keine weiteren Schreiben in dieser Angelegenheit zuzusenden.

Auf die ganze Arbeit hätten Verwaltung und Ortsrat auch gerne verzichtet, jedoch sei es unterm Strich dann doch besser, wenn die Anlage auf den rechtssicheren Füßen des Baugesetzbuches steht. Doch bis es soweit ist, dauert es noch. Die Verwaltung hofft auf einen Ratsbeschluss im November. Und dann könnte es tatsächlich schnell gehen.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)

Freiberuflicher Journalist

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