Bereich vergrößert | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Bereich vergrößert

Grenzziehung: Der alte und neue Bereich in der Übersicht. (Foto: LBEG)
Grenzziehung: Der alte und neue Bereich in der Übersicht. (Foto: LBEG)
Grenzziehung: Der alte und neue Bereich in der Übersicht. (Foto: LBEG)
Grenzziehung: Der alte und neue Bereich in der Übersicht. (Foto: LBEG)
Grenzziehung: Der alte und neue Bereich in der Übersicht. (Foto: LBEG)

Die K+S Minerals and Agriculture GmbH hat als Betreiberin des Kaliwerks Sigmundshall den Einwirkungsbereich vergrößert, in dem mögliche Schäden infolge des Bergbaus, wie etwa Senkungen, auftreten könnten. Dieser umfasst nun einen gut 800 Meter längeren Abschnitt des Mittellandkanals westlich der Brückenquerung der Bundesstraße 442 sowie rund 850 Meter mehr Strecke der ICE-Bahnlinie in Höhe des Ritterguts Düendorf und circa 350 Meter mehr in Höhe von Haste, wie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mitteilt.

Im Kaliwerk Sigmundshall wurde bis 2018 aktiver Bergbau betrieben. Laut Vorgaben ist ein Einwirkungsbereich festzulegen, wenn Senkungen von mindestens zehn Zentimetern eingetreten sind. Das gilt nicht für besondere Anlagen, wie zum Beispiel empfindliche Industrieanlagen, Autobahnen, Bahnlinien und Schifffahrtswege. Innerhalb des rund 24 Quadratkilometer großen Einwirkungsbereich für besondere Anlagen für das Kaliwerk Sigmundshall, den das LBEG 2021 veröffentlicht hat, liegen die Bundesautobahn 2, der Mittellandkanal und die ICE-Bahnstrecke Wunstorf-Minden.

Weitere Infos

Entsteht in einem Einwirkungsbereich ein Schaden, etwa durch Senkungen, Hebungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch Erdrisse sowie Erschütterungen, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann, wird vermutet, dass der Schaden durch diesen Bergbaubetrieb verursacht worden ist (Bergschadensvermutung). Damit tritt eine Beweislastumkehr ein – der Unternehmer muss beweisen, den Schaden nicht verursacht zu haben.


    André Tautenhahn (tau)
    André Tautenhahn (tau)

    Freiberuflicher Journalist

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