Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu im Internet auf der Seite www.laermaktionsplanung-schiene.de eine Informations- und Beteiligungsplattform an. Alternativ können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann ab dem 30. Juni über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über die oben genannte Adresse angefordert werden. Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist vom 24. Januar 2018 bis zum 7. März 2018 geplant. Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen und weitere Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind, werden in dieser zweiten Phase die Möglichkeit haben, eine Rückmeldung zum bis dahin vorliegenden sogenannten Lärmaktionsplan Teil A und zum Prozessablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Ergebnisse werden anschließend in den Lärmaktionsplan Teil B eingehen und veröffentlicht. Das Verfahren der Lärmaktionsplanung ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit Bezug auf die Europäische Richtlinie 2002/49/EG gesetzlich geregelt. Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt unter Beteiligung der Öffentlichkeit alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Ziel der Lärmaktionsplanung ist, die Lärmbelastung an diesen Strecken auf Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu senken. Die Ergebnisse dieser Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Außerdem ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Aus dem Lärmaktionsplan ergeben sich allerdings keine Rechtsansprüche auf Lärmminderungsmaßnahmen. Für weitere Informationen steht die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ab sofort zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird jeweils rechtzeitig zum Start der jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligungsphase zusätzlich zu diesem Informationsangebot im Internet freigeschaltet. Wesentliche Informationen zum Verfahren und den Hintergründen sind zudem in Kurzform in einem Informationsflyer zusammengefasst. Weitere Fragen beantwortet das Eisenbahn-Bundesamt unter anderem per E-Mail an lap@eba.bund.de.