In dieser Woche ist es vermehrt zu Anrufen von falschen Bankmitarbeitern gekommen, bei denen die Betrüger mitteilten, dass von bzw. auf dem Konto der Geschädigten angeblich Überweisungen vorgeplant oder bereits durchgeführt worden sind. In einem Fall übersandte der unbekannte Täter der 58-jährigen Geschädigten aus Stadthagen im Rahmen des Telefonats eine Foto-TAN, um die vermeintliche Überweisung zu stornieren. Mit dieser TAN wurde dann allerdings eine Zahlung beauftragt und nicht, wie angegeben, storniert.
In einem weiteren Fall veranlasste der Betrüger auf bislang unbekannte Weise eine Überweisung vom Konto der 60-jährigen Geschädigten aus Lauenau und verlangte unter dem Vorwand, dass es sich hierbei um die Rückbuchung der unrechtmäßigen Überweisung handelt, die Freigabe der Zahlung über die entsprechende App.
In beiden Fällen handelte es sich um Überweisungsbeträge im vierstelligen Bereich.
Die Rückbuchung dieser unrechtmäßigen Zahlungen ist nur in Einzelfällen möglich und mit erheblichem Aufwand verbunden.
Bei einem solchen Anruf werden auf dem Telefondisplay der geschädigten Personen oftmals die Rufnummern der örtlichen Bank angezeigt, was den Betrügern durch das sog. Call-ID-Spoofing möglich gemacht wird.
Die Zugangsdaten zu den Online-Banking-Konten erbeuten sich die Täter höchstwahrscheinlich mit Hilfe einer vorangegangenen gefälschten E-Mail (Phishing-Aktion) oder einer vorgeschalteten, echt aussehenden, aber gefälschten Internetseite des Kreditinstitutes.
Die Polizei warnt vor der o. g. Betrugsmasche und gibt auf folgende Präventionshinweise:
- Kein Kreditinstitut verlangt die Nennung von PIN oder TAN oder
das Freigeben einer Zahlung über eine App am Telefon!
- Geben Sie niemals telefonisch Ihre Bank- der persönlichen Daten
preis.
- Seien Sie grundsätzlich misstrauisch, wenn Sie außerhalb der
gängigen Öffnungszeiten Ihres Kreditinstituts angerufen werden.
- Legen Sie auf und Rufen Sie Ihr Kreditinstitut zurück. Wählen
Sie selbst die Telefonnummer Ihrer Bank. Nutzen Sie nicht die
Rückruffunktion.
- Lassen Sie sich durch die Gesprächsführung (Drohungen mit
Datenverlust, hohe Schadenseintrittswahrscheinlichkeit pp.) des
Anrufers nicht zu unüberlegten und vorschnellen Handlungen
verleiten.
- Sollten Sie auf der vermeintlichen Internetseite Ihres
Kreditinstituts unüblicherweise nach persönlichen Daten oder
Kontodaten gefragt werden, vergewissern Sie sich, dass es sich
bei der Internetseite auch um die richtige Internetadresse
handelt. Bereits minimale Abweichungen der Adresse im Browser
führen zu falschen, meist betrügerischen Seiten!
- Im Notfall veranlassen Sie sofort die Sperrung Ihres
Online-Banking-Zuganges. Die Sperrnummer lautet: 116 116.
- Lesen Sie regelmäßig die Sicherheitshinweise Ihres
Geldinstitutes.
- Legen Sie den Internetzugang Ihres Bankinstitutes als
Lesezeichen ab und erhöhen sie dadurch die Sicherheit, nicht auf
gefälschten Webseiten geleitet zu werden.
- Weitere Hinweise und Beispiele für derartige Betrugsabsichten
finden sie auch im Internet auf der Präventionsseite des LKA
Niedersachsen im „Ratgeber Internetkriminalität” unter https://w
ww.lka.polizei-nds.de/praevention/internetkriminalitaet/ .