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Zwei Windkraftanlagen (wie hier in der Fotomontage) werden in Westendorf nach der neuerlichen Schlappe der Stadt Rinteln vor dem OVG Lüneburg immer wahrscheinlicher. (Foto: ste)

Sieben Jahre Rechtsstreit und schon wieder verloren

Der Stadt Rinteln bläst im Rechtsstreit gegen den Bau von zwei Windkraftanlagen im Bereich Westendorf auch nach sieben Jahren Rechtsstreit kräftig der Wind ins Gesicht. Rinteln hatte gegen den Landkreis und sein behördliches Einvernehmen geklagt und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 12. März das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 21. März 2022 im Wesentlichen bestätigt und damit den Weg wieder ein Stück freier gemacht für den Bau zweier Anlagen des Entwicklers getprojekt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Stadt Rinteln kann dagegen Beschwerde einlegen, so dass das Urteil aktuell noch nicht rechtskräftig ist, teilt Pressesprecherin Hilke von getproject GmbH & Co. KG mit. Auch im Rechtsstreit einer Denkmaleigentümerin hatte das OVG Lüneburg ein Urteil gefällt, dass keine Beeinträchtigung des Denkmals „Gut Echtringhausen“ sieht (SW berichtete). Die getproject GmbH & Co. KG hatte 2018 die Realisierungsrechte am geplanten Windpark Rinteln übernommen und sie in die Betreibergesellschaft Windpark Rinteln GmbH & Co. KG eingebracht, um am Standort zwei Windkraftanlagen zu errichten und betreiben. Der Windkraftanlagenstandort wurde im Rahmen der Flächensuche für den Flächennutzungsplan der Stadt Rinteln als geeigneter Standort durch den von der Stadt beauftragten Sachverständigen lokalisiert. Die Fachabteilungen der Genehmigungsbehörde und der Landkreis Schaumburg haben auf der Grundlage zahlreicher Untersuchungen und Gutachten die Eignung des Standortes festgestellt. „Diese behördliche und gutachterliche Einschätzung teilt getproject und berücksichtigt alle artenschutzrechtlichen und Naturschutzbelange“, so Hilke Lind. Und auch der Kommunalarchäologe hat bereits seine Arbeit an den künftigen Standorten erledigt und dort Tonscherben und Leichenbrand aus vorrömischer Eisenzeit gefunden und katalogisiert. Die Stadt Rinteln, so teilte Stadtjurist Jan Boße auf Nachfrage des Schaumburger Wochenblatt mit, habe bereits über 76.000 Euro für Verfahrenskosten gegen die geplanten Windkraftanlagen aufgebracht.
Stadtjurist Jan Boße nennt Zahlen: „76.959,59 Euro Verfahrenskosten hat die Stadt Rinteln bislang für Prozesse gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen bezahlt!” (Foto: ste)

Denkmalschutz spricht nicht gegen den Bau von Windkraftanlagen

Die Kernaussage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipig ist klar und eindeutig: „Die Errichtung der Windkraftanlagen verstößt nicht gegen Denkmalschutzrecht!” Damit scheiterte die Eigentümerin des im Stadtgebiet von Rinteln gelegenen Denkmals Gut Echtringhausen, Britta Steuer, mit ihrem Begehren, die Windkraftanlagen aufgrund der Beeinträchtigung des Denkmals zu verhindern. Die Genehmigung hatte der beklagte Landkreis Schaumburg in 2016 erteilt. Auch das erstinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht Hannover sah keine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gutes durch die beantragten Windenergieanlagen und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte mit Urteil vom 21. Februar letzten Jahres eine gleiche Rechtsauffassung. Weder sei ein Verstoß gegen Denkmalschutzrecht feststellbar, noch gegen Vorschriften zum Schutz der Bewohner vor übermäßiger Beeinträchtigung durch Schallimmissionen und Schattenwurf. Jetzt wies auch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. Dezember 2023 die Beschwerde gegen das Urteil zurück. „Damit ist höchstrichterlich bestätigt worden, dass das öffentliche Interesse an der Errichtung der Windenergieanlagen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien dem Interesse an der unveränderten Erhaltung bzw. Wahrnehmung des Denkmals überwiegt”, so die getproject GmbH & Co. KG in einer Pressemeldung. Zwei Windkraftanlagen sollen errichtet und betrieben werden und die Fachabteilungen der Genehmigungsbehörde und der Landkreis Schaumburg hatten auf der Grundlage zahlreicher Untersuchungen und Gutachten die Eignung des Standortes festgestellt.
Dieses Foto ist ein Beispielfoto für das Projekt. (Foto: Foto wpd Bremen)

Informationsveranstaltung zum Windpark Rodenberg

Unter dem Motto „Strom von zuhause für zuhause“ wird der Weg von der Stromerzeugung durch das Windrad bis in die Steckdose der Verbrauchenden vorgestellt. Lokale Projekt-Partner sind die BürgerEnergieGenossenschaft Schaumburg eG, der Energieversorger Energie Nordschaumburg GmbH und die Projektierer von TC Wind und Solar aus Rinteln. Die Akteure laden am 28. September von 17.00 bis ca. 19.30 Uhr im Felsenkeller Lauenau zu einer informativen Veranstaltung in zwangloser Runde ein. Die Veranstaltung findet unter Bedingungen statt, die auch einen Besuch von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Parkplätze sind ebenerdig vorhanden, die Bewirtung übernimmt der Felsenkeller Lauenau. Den einzelnen Projektpartnern ist es ein besonderes Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger der Region frühzeitig über das Planungsstadium zu informieren. Gerne werden auch die politischen Entscheidungsträger mit einbezogen. Unterstützung und Auskünfte erteilen vor Ort auch die Energieagentur Schaumburg, der gemeinnützige Verein BürgerEnergiewende Schaumburg e.V. sowie ausgewiesene Fachleute aus dem Natur- und Artenschutz. Der Windpark Rodenberg umfasst die Planung von vier Windenergieanlagen zur CO2-freien Energieerzeugung und würde einen erheblichen Beitrag zur Energiewende und für die Daseinsvorsorge im Landkreis Schaumburg leisten. Die erwartete Stromerzeugung entspricht dem Verbrauch von ca. 16.500 Drei-Personen-Haushalten. „Die Bürgerinformationsveranstaltung ist eine wertvolle Gelegenheit für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich umfassend über den Windpark Rodenberg zu informieren und ihre Fragen direkt an Expertinnen, Experten und Projektverantwortliche zu richten und sich dann finanziell zu beteiligen“, hebt Frank Tegtmeier von der BürgerEnergieGenossenschaft Schaumburg hervor.
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