Keine Zunahme der Kindeswohlgefährdungen | Wunstorfer-Stadtanzeiger

09.10.2024 13:21

Keine Zunahme der Kindeswohlgefährdungen

Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2023 eine weitere Zunahme der Kindeswohlgefährdungen vermeldet, es sei ein Höchststand in Deutschland erreicht, so die Behörde. Ein solcher Anstieg zeigt sich im Landkreis Schaumburg jedoch nicht. Positiv sei, dass sich Familien in belastenden Situationen verstärkt an das Jugendamt wenden, um Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen, so die Landkreisverwaltung.

Das Statistische Bundesamt verzeichnet seit Jahren eine in der langen Linie stetige Zunahme der Kinderwohlgefährdungen. 2023 ergab sich dabei ein neuer Höchststand. Die Bundesbehörde weist darauf hin, dass neben der tatsächlichen Zunahme der Gefährdungsfälle auch eine höhere Sensibilität und Anzeigenbereitschaft für das Thema Kinderschutz für diese Entwicklung der Zahlen eine Rolle spielen könnten.
Die Landkreisverwaltung teilte auf Anfrage mit, dass in Schaumburg anders als im Bund zuletzt kein Anstieg der Kindeswohlgefährdung zu verzeichnen sei. „Die Fallzahlen verhalten sich rückblickend auf die letzten drei Jahre stabil, ebenso die Anzahl der Inobhutnahmen“, so das Verwaltungsteam.
Allen Meldungen von Kindeswohlgefährdung gehe das Jugendamt nach einem festgelegtem Standardverfahren nach. In den meisten Fällen werde nach der Überprüfung der Meldung keine Kindeswohlgewährdung festgestellt.
Bei den Meldungen, in denen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt werde, könne in der Regel mit den Eltern eine sogenannte Schutzvereinbarung getroffen werden, um die kindeswohlgefährdende Situation zu beenden. Dabei können die Eltern zum Beispiel eine ambulante Unterstützung in Form einer Sozialpädagogischen Familienhilfe in Anspruch nehmen, um ihre Situation zu verändern. Das Kind verbleibt also in der Familie, die Unterstützung erhält.
Inobhutnahme in einzelnen Fällen
In einzelnen Fällen kann die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung zu einer Inobhutnahme des Kindes oder Jugendlichen führen, wie die Landkreisverwaltung erklärt. In diesen Fällen würden die Mädchen und Jungen kurzfristig oder auf längere Zeit (abhängig vom Einzelfall) zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe untergebracht. Dies bedeute jedoch nicht, dass das Kind nicht wieder später in die Familie zurückkehren könne. Auch bei der Herausnahme würden Eltern Unterstützungsmöglichkeiten unterbreitet, um sie zu befähigen, ihr Kind wieder selbst versorgen und erziehen zu können.
Aus Sicht des Jugendamtes würden sich folgende Ursachen für Kindeswohlgefährdungen herauskristallisieren:
Folgen der Pandemie (Zum Beispiel Anstieg von psychischen Erkrankungen bei Kindern, Jugendlichen und Eltern, unter anderem durch Kontakteinschränkungen und damit einhergehende Isolierung/Vereinsamung).
Steigende Achtsamkeit der Mitbürger, die sich an das Jugendamt wenden und auf mögliche Kindeswohlgefährdungssituationen hinweisen.
Die unter anderem auf die Inflation zurückzuführende wirtschaftlich schwieriger gewordene Situation für Familien.
Gesellschaftspolitische Entwicklungen wie Kriege und Umweltveränderungen, die sich gerade bei jungen Menschen belastend auswirken können.
Zeitnahe Unterstützung
Es gelinge dem Jugendamt, Familien, Kindern und Jugendlichen zeitnah die erforderliche pädagogische Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Sollte eine Kindeswohlgefährdung nicht mit Leistungen der Jugendhilfe abzuwenden sein, stünden Bereitschaftspflegestellen sowie Jugendhilfeeinrichtungen für die Aufnahme im Rahmen einer Inobhutnahme zur Verfügung, so die Landkreisverwaltung.
Als eine positive Entwicklung sei festzustellen, dass sich vermehrt Eltern und auch Kinder und Jugendliche, die sich in belastenden Situationen befinden, an das Jugendamt wenden, um Beratung und, falls erforderlich, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dies sei zu begrüßen, da durch rechtzeitige Interventionen und passgenaue Leistungen einschneidende Maßnahmen verhindert werden könnten.


Bastian Borchers
Bastian Borchers

Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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