Auf Antrag der Gruppe CDU/WGS hat sich der Feuerwehrausschuss der Samtgemeinde mit den Richtlinien für den Transport von Mitgliedern der Kinder- und Jugendfeuerwehren befasst. Mit fünf Jastimmen bei einer Enthaltung wurde für die Sitzung des Samtgemeinderates am 7. Oktober eine entsprechende Empfehlung beschlossen. Hier einige Auszüge: Die Kinder- und Jugendfeuerwehren sind angewiesen, die Transportkapazitäten der vorhandenen Jugendbusse im Rahmen der Vergaberichtlinien des Busses für die Jugendfeuerwehren auszuschöpfen. Die Jugendfeuerwehrwarte, Kinderfeuerwehrbetreuer, Betreuer sowie weitere Beauftragte erhalten für Fahrten im Rahmen des Transportes von Kindern und Jugendlichen zu Veranstaltungen der Kinder-und Jugendfeuerwehren eine Kilometerentschädigung von 30 Cent. Die in den Richtlinien enthaltene Einschränkung „Jugendfeuerwehrwarte und Jugendfeuerwehrwartinnen erhalten für Fahrten innerhalb des Samtgemeindegebiets keine Entschädigung”, soll durch eine Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung entfallen. Die Auswahl der Fahrer, die nicht Mitglieder einer Ortsfeuerwehr sein müssen, trifft die jeweilige Jugendfeuerwehr im Einvernehmen mit dem Ortsbrandmeister.