Wie wichtig die Arbeit der Tafeln ist, um die Versorgung von bedürftigen Familien und Menschen sicherzustellen, steht nicht infrage. Trotzdem erhalten die Tafeln nur mäßige staatliche Finanzmittel. Neben Kosten wie zum Beispiel der Miete und Energiekosten müssen Tafeln auch KFZ-Steuern zahlen und werden nicht immer staatlich entlastet. Dies ist vielen nicht bekannt. Dazu müssen sich die Kunden der Tafeln Vorurteilen aussetzen. Häufig ist der Einkauf bei der örtlichen Tafel ein Tabuthema, insbesondere, wenn Menschen die Notwendigkeit des Einkaufs und der „Bedürftigkeit“ abgesprochen wird.
“Hier wollen wir mit einer Unwahrheit aufräumen”, erzählt die Vorsitzende Anika Schwick von der Rintelner Silvesterinitiative. Die Initiative setzt sich für die Unterstützung der örtlichen Tafel ein, sodass die Kunden noch besser versorgt werden können und Lebensmittel die rar sind, ergänzt werden.
Alle Kunden der Tafeln in Rinteln oder im Schaumburger Land erhalten eine Berechtigung, die zeitlich befristet ist. Diese wird nach intensiver Prüfung der wirtschaftlichen Situation vom Sozialamt ausgestellt.
Unter anderem ist durch den Ukraine-Krieg der Druck auf die Tafeln erheblich gestiegen. Es kamen eine Vielzahl von neuen Kunden hinzu, gleichzeitig explodieren die Kosten für Energie, Lebensmittel und auch für die Verteilung. Dass nahezu alle Tafelmitarbeiter ehrenamtlich und kostenlos arbeiten, hilft zwar sehr, kann aber nicht verhindern, dass die finanzielle Ausstattung nicht ausreicht.
“Um die wichtige Arbeit der Tafel in Rinteln weiterhin zu unterstützen, brauchen wir Ihre Unterstützung! Bitte helfen Sie uns zu helfen und spenden Sie für die notwendige und sinnvolle Unterstützung der Tafel in Rinteln. Wir stellen sicher, dass nur Lebensmittel eingekauft werden, die wirklich für die Versorgung notwendig sind - dies in enger Zusammenarbeit mit den Tafelmitarbeitern vor Ort,” erläutert Anika Schwick und fügt an: “Ab einer Spendensumme von 50 Euro können Sie eine Spendenquittung anfordern. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen und Ihre Adresse im Verwendungszweck der Überweisung an.”