Das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 hat erhebliche Auswirkungen auf Musikschulen in Deutschland – das zeigt sich nun auch bei der Bückeburger Musikschule Schaumburger Märchensänger e.V. Das Einzelfallurteil bringt eine ganze Branche in Bedrängnis, denn es unterstellt, dass Musikschullehrkräfte, die als Honorarkräfte arbeiten, in Wirklichkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und somit sozialversicherungspflichtig sind. Dies zwingt Musikschulträger dazu, Honorarkräfte fest anzustellen, was die finanziellen Belastungen erheblich erhöht. Zudem besteht die Angst, dass ehemalige Honorarkräfte klagen. Der Druck auf die Musikschulen steigt. Einige Kommunen in Deutschland haben bereits auf das Urteil reagiert und ihre Honorarkräfte soweit das möglich ist fest angestellt.
Die Musikschule Schaumburger Märchensänger musste dagegen mehreren Honorarkräften kündigen, da die Finanzierung zur Umwandlung in Festanstellungen fehlt. Laut Manolis Stagakis, dem Leiter der Musikschule, darf seine Schule ab dem 1. August keine Honorarkräfte mehr beschäftigen, daher führt man jetzt Gespräche mit den Betroffenen und sucht nach Lösungen.
Aktuell hat die Musikschule 19 Lehrkräfte, davon sind neun auf Honorarbasis und zehn fest angestellt. Eine Übernahme aller Honorarkräfte in ein festes Arbeitsverhältnis ist aber derzeit nicht möglich, daher werden jetzt die Kündigungen der laufenden Verträge ausgesprochen. Das Problem ist die Finanzierung: Um alle Honorarkräfte in Teilzeit fest anzustellen, wird ein zusätzliches Budget von über 50.000 Euro benötigt. Um das ins Verhältnis zu setzen: Eine Einzelstunde (45 Minuten) Musikunterricht kostet derzeit für die Schüler 90 Euro. Der Einzelunterricht ist das teuerste Angebot der Bückeburger, es gibt natürlich auch günstigere Einheiten. Die Musikschule müsste nun aber mindestens 556 Stunden zusätzlich geben, um 50.000 Euro mehr reinzuholen – das ist schon jetzt unrealistisch, denn es gibt eine Warteliste für Schüler, die bislang nicht aufgenommen werden konnten, außerdem erwirtschaftet die Schule bereits jetzt jedes Jahr ein hohes Defizit von mehreren hunderttausend Euro. Auch deshalb kann es nicht so weitergehen, dass nun zusätzlich die Personalkosten drastisch anwachsen.
Perspektive dennoch positiv
Alternativ müssten die Preise erhöht werden. In Deutschland liegen die durchschnittlichen Jahresgebühren für Musikschulunterricht bei etwa 1080 Euro für Einzelunterricht (also 90 Euro im Monat) und 404 Euro für Gruppenunterricht (ab vier Personen). In Bückeburg liegt man beim Einzelunterricht genau in diesem Durchschnitt, beim Gruppenunterricht dagegen bei günstigeren 360 Euro.
Stagakis hat bereits Gespräche mit den Ratsfraktionen des Bückeburger Stadtrates und der Verwaltung geführt, die zwar Unterstützung signalisieren, jedoch aufgrund leerer Kassen auch nicht so einfach die gesamte Summe bereitstellen können. Auch der Landkreis Schaumburg wurde um anteilige finanzielle Unterstützung gebeten. Im Grunde sieht die Zukunft der Bückeburger Musikschule damit also gar nicht so schlecht aus, da sich alle einig sind, eine Lösung zu finden – auch wenn nun Einschnitte kommen werden. Der Deutsche Musikrat fordert im Übrigen, dass die musikpädagogische Arbeit stärker als gesellschaftliche Aufgabe anerkannt und finanziell abgesichert wird. Die finanzielle Verantwortung für Musikschulen soll in Zukunft gerechter verteilt werden, beispielsweise über die Einbindung des Bundes, um die Qualität und Zugänglichkeit der musischen Bildung zu sichern. Eine ausreichende öffentliche Förderung ist unerlässlich, um allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer finanziellen Situation Zugang zu musischer Bildung zu ermöglichen.
Der Deutsche Musikrat sieht die Musikschulträger in der Verantwortung, diese Umstrukturierungen zu meistern und fordert eine nachhaltige Finanzierung der Musikschulen. Derzeit gibt es etwa 40.000 Musikschullehrkräfte in Deutschland, davon bisher noch rund 17.000 auf Honorarbasis. Eltern tragen durchschnittlich etwa 40 Prozent der Kosten durch Gebühren – das ist in vielen Ländern so üblich, doch es gibt auch andere Wege. In Ländern wie Luxemburg übernimmt die Regierung die Musikschulgebühren vollständig für sieben Jahre und danach sind die Gebühren auf 100 Euro pro Schuljahr gedeckelt.