In Obernkirchen gibt es ab dem 1. Oktober eine Änderung der Gebühren für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertagesstätten. Der Stadtrat hat beschlossen, die Pauschalgebühren für die Mahlzeiten anzupassen, um den gestiegenen Kosten gerecht zu werden. Diese Änderung betrifft die Einrichtungen Integrativer Kindergarten Kammweg, Kindertagesstätte Kleistring, Kindergarten Krainhagen sowie die Krippe Krainhagen und den Hort.
Die bisherigen Pauschalen, die seit 2019 unverändert waren, werden aufgrund der gestiegenen Preise für Lebensmittel und die Mittagsverpflegung erhöht. Zukünftig beträgt die monatliche Pauschalgebühr für die Kindergärten mit Dessert 66 Euro, während für die Verpflegung ohne Dessert 61 Euro fällig werden. In der Krippe Krainhagen belaufen sich die neuen Gebühren auf 59 Euro ohne Dessert und 64 Euro mit Dessert. Auch die Verpflegungskosten für den Hort steigen auf 64 Euro (ohne Dessert) beziehungsweise 69 Euro (mit Dessert).
Die Kalkulation der Pauschalen erfolgte unter Berücksichtigung der Öffnungstage der Einrichtungen und der durchschnittlichen Fehltage der Kinder. Eine genaue Spitzabrechnung oder eine Rückerstattung bei Fehltagen ist jedoch nicht vorgesehen, da diese bereits in die Berechnung der Pauschalen eingeflossen sind.
Die Stadt Obernkirchen begründet die Anpassungen mit den gestiegenen Kosten für Lebensmittel und die Verpflegung insgesamt, was eine Erhöhung der Gebühren erforderlich macht. Eltern sollten sich auf die angepassten Beträge einstellen, um auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Mittagsverpflegung für ihre Kinder sicherzustellen.