Am Wetterschacht wohnt Christa Paul, von dort fährt ihr Großsohn mit dem Rad zur Schule nach Steinhude. Von der Schachtstraße führt sein Weg über die B 441 auf die andere Straßenseite auf den für beide Richtungen vorgeschriebenen Radweg. Viele andere Kinder aus der Schachtstraße und den umliegenden Straßen machen das auch so. „Wegen des starken Verkehrs ist das eine gefährliche Situation”, so Paul. Sie machte den Vorschlag, dass die Schulkinder den Fußweg auf der südlichen Seite der B 441 von der Ampelkreuzung bis zur Einmündung in die Schachtstraße zusätzlich benutzen dürfen. Das sei allemal sicherer, da die Querung der Straße sicher an der Ampel geschehe. Der Rat des Fleckens beschäftigte sich mit dem Thema und fragte beim Landkreis Schaumburg nach. Der stellte nach einer Ortsbegehung mit der Polizei fest, dass vor Schulbeginn die Überquerung der B 441 im Bereich der Schachtstraße infolge ausreichender Verkehrslücken ohne Gefahr möglich sei. Doch der Landkreis machte dennoch eine Ausnahme: „Im Hinblick auf die Benutzungspflicht bezüglich des Radweges auf der Nordseite entspricht die Nutzung des Gehweges auf der Südseite zwar nicht der Straßenverkehrsordnung (soweit die Fahrräder nicht geschoben werden), soll aber so toleriert werden”. So steht es in einem Brief von Ursula Müller-Krahtz vom Landkreis, der Bürgermeister Josef Vorderwülbecke und Gemeindedirektor Jörn Wedemeier zugesandt worden ist. Foto: gi